Österreich
Krankenschwester bekam 21 Jahre zu wenig Gehalt
Als Jozsefne C. 1991 nach Wien kam, wurde ihre Nostrifizierung als diplomierte Krankenschwester verschleppt. Das Ergebnis: Die Ungarin wurde fälschlicherweise als Stationshilfe eingestuft.
Jozsefne C. (65) ist vom Fach: Bevor die Ungarin 1991 nach Wien kam, arbeitete sie fast 20 Jahre lang als diplomierte Krankenschwester auf der Internen Station eines ungarischen Krankenhauses.
Aufgrund der schwierigen Lebensumstände in Ungarn zog sie nach Wien. Vom österreichischen Gesundheitsministerium bekam sie die Erlaubnis, hier als Krankenschwester zu arbeiten und fand auch schnell eine Stelle. Am 22. Oktober 1991 wurde sie im Geriatriezentrum Am Wienerwald eingestellt: "Ich habe damals einen Bescheid vom Ministerium bekommen, dass ich für die Nostrifizierung innerhalb von zwei Jahren einen Bescheid bekomme. Doch ich und rund 50 andere Betroffene haben nie einen erhalten", erzählt die Pensionistin.
Nur als Stationshilfe eingestuft
Und das, obwohl die Ungarin alle erforderlichen Unterlagen übersetzen ließ und sämtliche Pflicht-Prüfungen (u.a. Deutsch, Hygiene) positiv absolvierte. 21 Jahre lang führte Jozsefne C. die Tätigkeiten einer Krankenschwester aus, im Gehaltsschema war sie allerdings nur als Stationshilfe eingestuft – was wiederum am Gehaltszettel nicht ersichtlich war. 2010 kam sie per Zufall darauf, konnte mit Hilfe der Arbeiterkammer vor Gericht erstreiten, dass drei Jahre rückwirkend anerkannt und ausbezahlt wurden.
"Mehr können wir rechtlich nicht machen. Wir hoffen, dass der Gesetzgeber endlich reagiert und diesen Missstand beseitigt", erklärt ihr Anwalt Thomas Singer. "Die große Ungerechtigkeit ist, dass es vielen anderen Krankenschwestern damals ähnlich ergangen ist. Hochqualifiziertes Pflegepersonal wurde aus dem damaligen Osten nach Österreich zur Unterstützung eingeladen, jedoch hat man diesen Menschen den entsprechenden Lohn vorenthalten", so Singer.
Seit April 2013 bezieht Jozsefne C. pro Monat 1.037 Euro Pension aus Österreich – knapp 15 Euro über der gesetzlichen Mindestpension. Wäre sie richtig eingestuft worden, würde die 65-Jährige etwa 250 Euro mehr erhalten. (cz)