Politik
Kopftuchverbot im Kindergarten ist zulässig
Laut Einschätzung des Verfassungsdienstses wäre ein Kopftuchverbot im Kindergarten "grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig".
Die Experten legen der türkis-blauen Bundesregierung nahe, einem möglichen Gesetz eine präzise Erklärung anzuhängen, die beschreibt, was denn unter einer Verhüllung des Hauptes zu verstehen ist.
Außerdem sollte eine Beschreibung des Zwecks der religiösen Kleidung vermieden werden. Andernfalls könnte eine staatliche Anordnung den Inhalt und die Bedeutung einer religiösen Sitte regeln.
Das steht im Entwurf
Die APA zitiert wörtlich aus der Formulierung: "Um die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung aller Kinder sicherzustellen, ist in elementaren Bildungseinrichtungen Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes eine frühzeitige Sexualisierung der Kinder und damit eine geschlechtliche Segregation bezwecken und insofern mit verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung, insbesondere der Gleichstellung von Mann und Frau, nicht vereinbar sind."
Die Bundesregierung hatte in dieser Woche den Bundesländern einen Entwurf vorgelegt, der die Kindergartenförderungen zusammenlegen soll – insgesamt sind 30 Millionen Euro weniger vorgesehen. Die Länder sollen 110 Millionen erhalten und das nur, wenn sie dem Kopftuchverbot zustimmen. Diese Idee hatten sogar ÖVP-Landesregierungen abgelehnt.
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(red)