Extreme Hitze

Kollaps im Flugzeug - ab wann es Geld zurückgibt

Klimaanlagenausfälle häufen sich gerade in den heißen Sommermonaten in Flugmaschinen. Eine Juristin erklärt, wann man Geld von der Airline bekommt.

Rhea Schlager
Kollaps im Flugzeug - ab wann es Geld zurückgibt
Die Klimaanlage in Flugzeugen sorgt nicht nur für Kühlung und frische Luft, sondern auch für einen Druckausgleich. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Erst im Juni kollabierten mehrere Passagiere einer Boeing, die drei Stunden bei über 40 Grad im geschlossenen Flugzeug ausharren mussten. Denn in der Maschine von Qatar Airways, die sich noch am Rollfeld des Flughafens in Athen befand, war die Klimaanlage ausgefallen.

"Solche Ausfälle kommen in letzter Zeit immer wieder vor", sagt eine Juristin des ÖAMTC auf "Heute"-Anfrage. Das alleine sei allerdings noch kein Grund, Schmerzensgeld zu bekommen.

Geld bei Körperverletzung

"Wenn jemandem nur heiß ist, ist das verständlicherweise wahnsinnig unangenehm", so die Juristin. "Aber das Gefühl reicht nicht aus, um eine Forderung an die Airline zu stellen."

Anspruch auf einen Schadenersatz ist nur gegeben, wenn die Fluglinie fahrlässig handelt oder ein Schaden aufgetreten ist. Darunter fällt auch eine Körperverletzung bzw. eine Gesundheitsschädigung. Bei extremer Hitze können das ein Kreislaufkollaps oder eine Ohnmacht sein.

Dokumentation wichtig

Man müsste das allerdings auch belegen können, rät die Juristin. Gerade das sei aber das schwierige dabei, denn kaum ein Arzt würde im Nachhinein eine Bestätigung ausstellen, wenn die Symptome nicht mehr vorhanden seien.

In solchen Fällen sei es also wichtig, die Gesundheitsbeeinträchtigung gut zu dokumentieren. Um einen Schaden zu vermeiden, sollte man aber in erster Linie, wenn möglich, viel Wasser trinken.

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    Helmut Graf

    Auf den Punkt gebracht

    • Bei Klimaanlagenausfällen in Flugzeugen in den heißen Sommermonaten besteht nur unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Schadenersatz von der Airline, erklärt eine Juristin
    • Ein einfaches Unwohlsein reicht nicht aus, um eine Forderung zu stellen, sondern es muss eine fahrlässige Handlung oder ein nachweisbarer Schaden vorliegen, wie beispielsweise eine Körperverletzung durch extreme Hitze
    • Eine gute Dokumentation von Gesundheitsbeeinträchtigungen ist in solchen Fällen wichtig
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