Laut der Verbraucherzentrale Sachsen haben sich bereits 82.941 Verbraucherinnen und Verbraucher ins Klageregister eingetragen. Hintergrund ist die Änderung, dass im Streaming-Dienst Prime-Video seit Februar 2024 mehr Werbung ausgespielt wird, ohne, dass die Kundinnen und Kunden dem vorher zugestimmt haben.
Amazon hat seine Kunden vor die Wahl gestellt: Entweder sie zahlen rund drei Euro mehr pro Monat, oder sie sehen beim Streamen künftig Werbung. In der Änderung sehen die Verbraucherschützer eine unzulässige Vertragsanpassung. Sie fordern die Erstattung der zusätzlichen Zahlungen.
Geöffnet wurde das Klageregister schon im Mai 2024. Der Klage können sich alle anschließen, die vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten und es bezahlt haben. In einem ähnlichen Fall hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bereits einen Erfolg gegen Amazon erzielt: Das Landesgericht Düsseldorf erklärte eine Preiserhöhung von Prime für unzulässig. Es ging dabei um die Erhöhung der Jahresgebühr von 69 auf 89,90 Euro.