Coronavirus
Knallhart – was wir nach Weihnachten noch dürfen
Auch bei den Corona-Regeln gilt eine Art Weihnachtsamnestie. Nach den Festtagen kommt es dann aber wieder knallhart für alle. Der Überblick.
Omikron macht es notwendig, nur zu den Festtagen werden die Maßnahmen gelockert. Eigentlich dürften Ungeimpfte auch zum Weihnachts- und Neujahrsfest maximal eine nahe Bezugsperson treffen, Gastro oder ähnliches sind sowieso tabu. Doch für die wurde eine Lockdown-Ausnahme geschaffen: Am 24., 25. und 26. sowie am 31. Dezember dürfen sie mit bis zu zehn Personen feiern. Geimpfte und Genesene dürfen das gleich in einer größeren Runde mit bis zu 25 Personen.
Zu einer Lockerung mnit sofortiger Verschärfung kam es aber zu Silvester. Zu Silvester wurde die Covid-Sperrstunde in der Gastronomie aufgehoben, also eigentlich hätte bis nach Mitternacht gefeiert werden dürfen. Das wurde kurzerhand zurückgezogen, die Gastronomie muss nun doch um 22 Uhr schließen. Die Gastronomie tobt deswegen, man müsse Gäste direkt vor dem Jahreswechsel nach Hause schicken, wo sie unkontrolliert feiern würden, ist zu hören.
Das gilt dazwischen und danach
Und wie sieht es mit den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und dann ab Neujahr aus? Der Lockdown für Ungeimpfte wurde erst diese Woche wieder vom Hauptausschuss des Nationalrats um weitere zehn Tage verlängert. Dieses Prozedere dürfte sich vermutlich bis mindestens der Einführung der Impfpflicht mit Februar 2022 wiederholen, der Lockdown für Ungeimpfte geht also bis auf unbestimmte Zeit weiter.
Abseits davon bleibt die 6. Schutzmaßnahmenverordnung aufrecht. In allen geöffneten Bereichen gilt die 2G-Regel, bei Treffen Outdoor ab 25 Personen sogar 2G+. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt für Lokale, Hotels und Co. haben, bei Treffen im Freien muss man vielerorts zusätzlich testen. Weiters gilt die FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen. In Restaurants und Lokalen muss sie am Weg zum Sitzplatz und zur Toilette getragen werden. Speisen und Getränke dürfen in den Betriebsstätten nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen konsumiert werden.
Treffen mit maximal vier Personen zu Hause
Laut Verordnung dürfen einander abseits der Festtage bei privaten Zusammenkünften maximal vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten mit 2G-Nachweis treffen, wobei dabei höchstens sechs minderjährige Kinder nicht einzurechnen sind. Bedeutet also, ein Paar mit Kindern darf ein weiteres Paar zu Hause treffen. Die Nachtgastronomie bleibt vorerst noch weiterhin geschlossen. Bei Kultur- und Sport-Events gelten strenge Regeln.