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Knalleffekt: Mieterhöhungen womöglich unzulässig

Ein bahnbrechendes Urteil des OGH ruft Arbeiterkammer, Immo-Branche und eine Kanzlei auf den Plan. Für Hunderttausende könnte es Geld zurück geben.

Leo Stempfl
Ein Blick in den Mietvertrag könnte sich bald enorm auszahlen. (Symbolbild)
Ein Blick in den Mietvertrag könnte sich bald enorm auszahlen. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Was jedes Monat konsequent fällig wird und bei den meisten wohl den größten Teil des Haushaltsbudgets ausmacht, sind die Mieten. Und diese sind in den vergangenen eineinhalb Jahren eklatant gestiegen. Die Erhöhungen bei Kategorie-, Richtwert und freien Mietverträgen machen das Wohnen mittlerweile um rund 25 Prozent teurer. Verständlich, dass sich da Protest formiert.

Bund und Länder speisen die Mieter mit Einmalzahlungen ab, eine Wiener Rechtsanwaltskanzlei nahm die Sache deswegen nun selbst in die Hand. Auf Basis eines kürzlich gefällten OGH-Urteils will sie per Sammelklage hunderttausenden Mietern Geld zurückholen, berichtet das "Ö1-Morgenjournal". Die Wertsicherungsklauseln seien möglicherweise unzulässig gewesen.

Klausel gesetzeswidrig

Dass diese Klauseln eben mit dem Konsumentenschutzgesetz in Widerspruch stehen, hat der OGH in jenem Urteil festgestellt, das von der Arbeiterkammer erwirkt wurde. AK-Mietexperte Walter Rosifka erklärt, dass bei den meisten Verträgen die Anpassung an den Verbraucherpreis sofort und noch im selben Monat passiere. Das KSchG verbiete aber eine Erhöhung in den ersten zwei Monaten.

Besagte Kanzlei suche nun nach Mietverträgen, in denen solche Klauseln zu finden sind. Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft, vermutet auf Ö1, dass es sich höchstens um einige zehntausend Fälle handeln könnte. Trotzdem seien die Vermieter alarmiert, immerhin drohen Rückzahlungen aus 30 Jahren.

Die AK verweist darauf, dass noch weitere Musterprozesse laufen. In spätestens einem Jahr erwarte man sich eine endgültige und rechtssichere Entscheidung. Weitere Infos zur Sammelklage findet man unter www.mietzinsklage.at.

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    ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com