Gerichts-Knaller
Klage gegen EVN – Frau (42) erspart sich 1.500 Euro
Nach dem Urteil gegen den Energiekonzern wurden andere Geschädigte aufgefordert, sich der Sammelaktion des Verbraucherschutzvereins anzuschließen.
"Betroffene von Preissteigerungen bei EVN und allen anderen Energieanbietern können sich der VSV-Sammelaktion anschließen und die Erhöhungen zurückfordern." Damit schloss der Verbraucherschutzverein seine Aussendung, in der er über das rechtskräftige Urteil gegen eine EVN-Preiserhöhung informierte - "Heute" berichtete.
"Nicht ausreichend informiert"
Im Kern der Klage einer Kundin (42) ging es darum, dass die EVN sie (und viele andere Betroffene) seit Herbst 2022 über die Erhöhungen nicht informiert und ihre Teilzahlungsbeträge nicht angepasst hätte. Viele wären erst Ende 2023 von den Erhöhungen in Kenntnis gesetzt worden - so der Vorwurf des VSV. Im konkreten Fall handelte es sich um 1.500 Euro Streitwert. Das Landesgericht Wiener Neustadt hat dieses Vorgehen nun in einem Verfahren für "unrechtmäßig" erklärt.
"Es geht um viel"
1.500 Euro, eine überschaubare Summe? Gregor Maderbacher, Vertrauensanwalt des Verbraucherschutzvereins, sieht das anders. "Es geht um viel", sagt er - stimmt auch, wenn man die Anzahl der Gaskunden der EVN ins Auge fasst. 250.0000 wären es laut Konzernangaben. Maderbacher sprach auch von einem durchschnittlichen Streitwert von 3.000 bis 5.000 Euro in ähnlichen Fällen, die er bearbeite. Mit einigen der oben erwähnten potenziellen Kläger multipliziert, würden da ansehnliche Summen auf den Richtertisch kommen.
EVN sieht es "gelassen"
Seitens der EVN gibt es keinen Grund für Panik vor kommenden dunklen Wolken, der Konzern sieht es gelassen: "Erstens haben wir mehrere erstinstanzliche Urteile zu unseren Gunsten sowie eines des Obersten Gerichtshofes", betont der Konzern. "Zweitens ist die Anzahl der noch offenen Verfahren im zweistelligen Bereich und rückläufig."
Keine Revision unter 5.000 Euro Streitwert
Übrigens: Gerade, weil der Streitwert in der gewonnen Klage mit 1.500 Euro klar unter der Grenze von 5.000 Euro liegt, gibt es keine Revisionsmöglichkeit. Damit kann sich die Klägerin demnächst über eine Überweisung freuen. "Sie ist derzeit auf Urlaub", verrät Anwalt Maderbacher. Das bedeutet eine doppelt schöne Rückkehr ins eigene Heim.
Auf den Punkt gebracht
- Der Verbraucherschutzverein informierte über ein rechtskräftiges Urteil gegen eine EVN-Preiserhöhung, bei der Kunden nicht ausreichend informiert wurden
- Betroffene können sich der VSV-Sammelaktion anschließen und die Erhöhungen zurückfordern, für den Vertrauensanwalt des Vereins geht es "um viel"
- Die EVN sieht die Situation "gelassen", da sie mehrere erstinstanzliche Urteile zu ihren Gunsten hat und die Anzahl offener Verfahren rückläufig ist