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Kirche, Essen & Co. – diese Corona-Regeln checkt keiner
Die neuen Corona-Regeln bringen gleich eine Fülle an Kuriositäten mit sich. "Heute" kennt die Details, wo man was darf.
Die österreichische Bundesregierung sagt die Quarantäne ab. Ab Montag, der 1. August, muss man sich mit einem positiven Corona-Test nicht mehr isolieren. Stattdessen gibt es aber nun Ausgangsbeschränkungen, die so einige Kuriositäten mit sich bringen.
Wer am Sonntag infiziert in die Kirche gehen will, darf das ab kommender Woche. Dabei müssen Gläubige jedenfalls eine FFP2-Maske tragen, die Kommunion dürfen sie aber nicht besuchen. Umso verrückter: der Friedensgruß geht in Ordnung. Corona-Positive dürfen demnach nicht eine Hostie essen, aber anderen Kirchenbesucherinnen und Besuchern feuchtfröhlich die Hand schütteln.
Kindergärten waren bereits in der Vergangenheit immer wieder von mehreren Infektionswellen und Clustern betroffen. Infizierte Kinder dürfen nach wie vor nicht in die Bildungsstätten, Betreuerinnen und Betreuer, die das Virus in sich tragen, hingegen schon. Zu allem Überdruss dürfen positive Eltern ihre negativen Kinder nicht abholen. Kindergarten und Volksschulen sind nämlich nach wie vor vulnerable Settings.
Na Mahlzeit, wobei eigentlich ja nicht. Ab 1. August dürfen Corona-Infizierte auch in die Gastronomie, aber nicht zum Essen oder zum Trinken. Laut Verordnung muss nämlich eine FFP2-Maske "durchgehend" getragen werden. Mehrere Deutungsversuche der Pläne der Bundesregierung legen nahe, dass man damit einen Gastrobesuch ohnehin obsolet machen würde, wenn man die Möglichkeit des Genusses streicht. Wer sich aber ins Wirtshaus nur fürs Tratschen oder Streiten über die neuen Corona-Maßnahmen setzt, könnte vermutlich den Wirten schnell als Diskussionspartner gewinnen.
Ähnlich wie bei der Gastronomie dürfte auch der Badespaß etwas begrenzt sein. Denn wer Corona-positiv ist, darf zwar ins Schwimmbad – die FFP2-Maske muss dabei aber die ganze Zeit auf der Nase sitzen. Wer also nicht samt Maske ins kühle Nass springen will, wird wohl auf seine Genesung warten müssen. Zumindest zum Tratschen dürfte das Schwimmbad nach bezahltem Eintritt jedoch sehr wohl als möglicher Ort herhalten.
Wer auf Clubbing steht und sich auch durch einen positiven Coronatest nicht die Feierstimmung vermiesen lässt, kann sich über die neue Verordnung freuen. Die sieht vor, dass man als Infizierter in Clubs darf und sogar auf der Tanzfläche seine besten Moves zeigen kann. Die FFP2-Maske gilt dabei als Dresscode den ganzen Abend lang. Trinken, Essen und Küssen wird daher schwierig.