Politik

Kindergarten-Plätze: Vorrang für Berufstätige

Heute Redaktion
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Familienministerin Juliane Bogner-Strauß besucht einen Kindergarten.
Familienministerin Juliane Bogner-Strauß besucht einen Kindergarten.
Bild: Sabine Hertel

Die neue Bund-Länder-Vereinbarung zur Kinderbetreuung wird heute fixiert. Neu: Berufstätige Eltern sollen bei der Vergabe von Plätzen bevorzugt werden.

Die Regierung hat sich mit den Bundesländern auf eine laut Familienministerin Juliane Bogner-Strauß „gute Lösung" geeinigt.

Heute wird die 15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung im Ministerrat beschlossen, am 21. und 22. November folgt der Beschluss im Nationalrat. Die Vereinbarung tritt rückwirkend ab 1. September in Kraft.

Das sind die wichtigsten neuen Punkte:

– Berufstätige Eltern und Wiedereinsteiger nach der Karenz sollen bei der Vergabe von geförderten Kindergartenplätzen bevorzugt werden.

– Wertekatalog: Grundlegende Werte der heimischen Gesellschaft sollen verbindlich vermittelt werden. Dazu zählen Demokratie, Solidarität, Friede, Gerechtigkeit und Toleranz.

– Kopftuch-Verbot: In Kindergärten dürfen Kinder keine islamischen Kopftücher mehr tragen. Ministerin Bogner-Strauß ist bei der „freien und selbstbewussten Entwicklung junger Mädchen besonders wichtig, dass sie frei von religiösem Zwang erfolgen kann." Sanktionen sind Länder-Sache. Als letzte Konsequenz bei wiederholten Verstößen trotz Gesprächen mit Eltern sind Verwaltungsstrafen vorgesehen.

– Öffnungszeiten sollen flexibler und erweitert werden. Die Regierung will damit den Bedürfnissen von vollbeschäftigten Eltern entgegen kommen.

– Unter-3-Jährige: Beim Ausbau von Einrichtungen liegt der Fokus bei Unter-Drei-Jährigen.

– Längere Laufzeit: Um Ländern und Gemeinden mehr Planungssicherheit zu geben, wird die Laufzeit der Vereinbarung bis ins Betreuungsjahr 2021/22 verlängert. Jährlich werden 180 Millionen Euro investiert. (uha)