Österreich

Eltern von behindertem Baby wollen vier Millionen Euro

Ein Baby erlitt Schäden bei der Geburt. Nun klagen die Eltern den Arzt, weil er keinen Kaiserschnitt machte. Doch die Mutter soll das abgelehnt haben.

Christian Tomsits
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Der Arzt mit seiner Anwältin Susanne Kurtev (r.)
Der Arzt mit seiner Anwältin Susanne Kurtev (r.)
Denise Auer

Diese tragische Geburt hat schwere Folgen: Bei einer Entbindung in Wien erlitt ein Baby massive Gesundheitsbeeinträchtigungen. Die Eltern klagten daraufhin den Arzt auf millionenschweren Schadenersatz und bekamen bereits 400.000 Euro von dessen Versicherung. Denn der erfahrene Spezialist soll nicht nach Vorschrift vorgegangen sein, bestreitet das jedoch vehement.

Eltern bekamen bereits 400.000 Euro

Am Donnerstag ging es vor dem Zivilgericht Wien konkret um den Vorwurf der Eltern, der Mediziner hätte ob der Situation einen Kaiserschnitt durchführen müssen. Dem Widerspricht der Arzt ganz massiv: Die Eltern hätten einen Kaiserschnitt klar abgelehnt, wollten eine natürliche Geburt.

Arzt-Anwältin Susanne Kurtev: "Mein Mandant hatte sogar bereits vorsorglich einen OP vorbereiten lassen. Der Hebamme gegenüber hatte die Kindesmutter aber im Vorfeld gesagt, eine Verfechterin der natürlichen Geburt zu sein." Das bestätigte auch die zuständige Anästhesistin vor Gericht: "Ja, die Kindesmutter wollte keinen Kaiserschnitt", sagte sie.

Trotzdem hatte die Versicherung des Mediziners die immensen Forderungen der Eltern sogar bis zur Maximalhöhe von bis zu 5 (!) Millionen Euro schon vor dem Verfahren anerkannt. Darin enthalten: Schmerzengeld, Pflegekosten, Verdienstentgang und Kosten für eine Erdgeschoßwohnung und den Einbau eines Lifts, sowie die Vergrößerung der Wohnungsfläche durch den Ankauf der Nachbarwohnung. 400.000 Euro sind als erste Zahlung bereits geflossen – ein genaues Gutachten über die exakte Höhe steht noch aus.

Richterin vertagte Entscheidung

"Ich hätte mich niemals gegen einen Kaiserschnitt entschieden. Das wusste jeder", sagte die Mutter vor Gericht. Die Richterin wollte noch die Hebamme hören und die OP-Schwester aus dem Spital befragen. Die Verhandlung wurde auf 18. Jänner vertagt. Die 400.000 Euro müssen die Eltern aber auf keinen Fall zurückzahlen. Das sorgt für Unverständnis bei Anwältin Kurtev: "Bei aller Tragik ist es einfach unfassbar, dass am Ende alle Versicherungsnehmer mit ihren Prämien in jedem Fall zur Kasse gebeten werden."

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