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Kind (9) erschießt Schweizer Wolf in Ungarn mit Waffe

2000 Kilometer lief ein Wolf von der Schweiz über Österreich nach Ungarn. Als das GPS-Signal plötzlich verschwand, begannen die Behörden zu ermitteln.

Der Bündner Wolf M237 wanderte etwa 2000 Kilometer von der Schweiz bis nach Ungarn.
Der Bündner Wolf M237 wanderte etwa 2000 Kilometer von der Schweiz bis nach Ungarn.
Amt für Jagd und Fischerei Graubünden

Im April 2023 sorgte ein Schweizer Wolf für Aufsehen, der gemäß GPS-Daten durch vier Länder gewandert war. Aus dem Unterengadin (Schweiz) wanderte das Tier durch Südtirol nach Österreich. Von Innsbruck lief der Wolf mit der Kennzeichnung M237 Richtung Wien. Nach einem Abstecher zur Donau zog er Richtung Südosten davon, überquerte schließlich die ungarische Grenze und wanderte Richtung Budapest.

Die ungarische Website "Boon.hu" berichtete dann, dass der Wolf unbestätigten Angaben zufolge im Hidasnémeti-Gebiet erschossen wurde. Nun hat die Polizei Beweise dafür.

Kind erhielt lizenzierte Waffe

Nachdem im April das GPS-Gerät am Hals des Wolfes verstummt war, ordneten die Behörden eine Untersuchung an, um die Umstände zu klären. Die Ermittelnden nahmen bald eine Jagdgruppe, zu der auch ein Berufsjäger gehörte, in den Fokus.

Am Mittwoch wurden zwei Männer verhaftet. Nur wenige Stunden später nahm der Fall eine Wendung: Die Ermittlungen ergaben, dass auf der Jagd auch ein neunjähriges Kind dabei gewesen ist. Von seinem Vater hatte es eine lizenzierte Jagdwaffe erhalten. Während das Kind beaufsichtigt wurde, soll es dann den geschützten Wolf geschossen haben.

Danach wurde der Kadaver des Tieres in ein Auto gesteckt, sein Signal abgeschnitten und in den Fluss geworfen. Das sagt Dr. Tamás Barkó, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft des Kreises Borsod, gegenüber dem ungarischen Newsportal "Blikk".

Das droht dem Vater

Dem Vater des Kindes droht nun eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Ihm werden ein Verstoß gegen den Naturschutz, Gefährdung eines Minderjährigen, Missbrauch einer Schusswaffe und Vandalismus mit größerer Sachbeschädigung zur Last gelegt. Der Neunjährige ist nach ungarischem Recht nicht strafmündig.

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