Trauer um "Bichette"

Keine Strafe für Schuss auf Pony – Familie fassungslos

Im Fall eines Waidmanns, der in Schwertfegen bei Neulengbach (NÖ) versehentlich auf ein Pony geschossen hat, kommt der Mann straffrei davon.

Erich Wessely
Keine Strafe für Schuss auf Pony – Familie fassungslos
Jäger schoss auf Pony: Eine Aufnahme vor ca. zwei Jahren mit "Bichette" und den Zwillingsbuben.
privat

Am Abend des 26. Dezembers hatte es ein junger Jäger auf Wildschweine abgesehen, verwendete im Dunkeln ein erlaubtes Nachtsichtgerät – doch statt eines borstigen Schweins traf der 21-Jährige ein armes Pony. Das Tier musste eingeschläfert werden.

Auf "Heute"-Anfrage heißt es seitens der Staatsanwaltschaft St. Pölten nun, dass "von einer Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen wurde". "Es ist kein Straftatbestand erfüllt", sagte Sprecher Leopold Bien.

"Freibrief für alle"

Die Entscheidung der Justiz mute wie ein "Freibrief für alle an", zeigt sich Pony-Besitzerin Sabine Sipos überrascht. Sie und ihr Mann, beide Tierärzte, hatten "Bichette" einschläfern müssen: "Bichette war ein Familienmitglied, sie ist mit drei Jahren zu Weihnachten zu uns gekommen, mit 33 Jahren zu Weihnachten von uns gegangen." Der Schuss traf das Tier nur "20 Meter hinter unserem Haus".

Große Trauer bei Familie um "Bichette".
Große Trauer bei Familie um "Bichette".
privat

Laut NÖ Jagverband sei es der erste derartige Vorfall mit einem Nachtsichtgerät gewesen. Dem Schützen könnten aber noch Konsequenzen drohen: Es wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen und die BH St. Pölten leitete umgehend ein Verfahren ein. Eine mögliche Konsequenz: Der Entzug der Jagdkarte.

Konkret heißt es seitens eines Sprechers der BH St. Pölten gegenüber "Heute": "Nach Bekanntwerden des Vorfalles wurden seitens der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten umgehend die entsprechenden Verfahren nach dem Waffengesetz und dem NÖ Jagdgesetz eingeleitet. Diese Verfahren sind noch nicht rechtskräftig abgeschlossen."

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein junger Jäger, der in Schwertfegen bei Neulengbach versehentlich ein Pony erschoss, bleibt straffrei, da laut Staatsanwaltschaft St.
    • Pölten kein Straftatbestand erfüllt ist.
    • Dennoch könnten dem Schützen Konsequenzen drohen, da die Bezirkshauptmannschaft St.
    • Pölten ein Verfahren nach dem Waffengesetz und dem NÖ Jagdgesetz eingeleitet hat, das noch nicht abgeschlossen ist.
    wes
    Akt.