Coronavirus

Diese Gruppen dürfen weiter unbegrenzt PCR-Tests machen

Die neue Corona-Testverordnung sieht nur noch jeweils fünf kostenlose PCR- und Antigentests vor. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen.

Michael Rauhofer-Redl
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Die hohen Infektionszahlen stellen die Test-Labors vor fast unlösbare Herausforderungen.
Die hohen Infektionszahlen stellen die Test-Labors vor fast unlösbare Herausforderungen.
Alessandra Schellnegger / SZ-Photo / picturedesk.com

Seit Mittwoch liegt sie nun also endlich vor. Die neue Corona-Testverordnung. In Kraft treten soll sie schon am Freitag, nachdem sie am heutigen Donnerstag kundgemacht wird. Neu ist, dass grundsätzlich nur noch fünf kostenlose PCR-Tests und fünf Antigentests pro Monat gemacht werden können. Ausnahmen gibt es aber dennoch für die sogenannten vulnerablen Settings. Auch die Tests für symptomatische Personen werden nicht neu geregelt – sie können weiterhin kostenlos und jederzeit einen kostenlosen PCR-Test durchführen lassen. Dabei spielt der Impfstatus entgegen früherer Ankündigungen keine Rolle.   

Die neue Verordnung bedeutet konkret: In Krankenhäusern, Pflegeheimen oder auch Kindergärten kann auch nach dem 1. April weiter ohne Einschränkungen gratis getestet werden. Alle die ins Spital und ähnliche Settings – etwa Krankenanstalten, Kurhäuser oder Behinderteneinrichtungen – wollen (als Besucher) oder müssen (Patienten, Mitarbeiter) dürfen auch weiterhin das kostenlose PCR-Testangebot in Anspruch nehmen. Das gleiche gilt auch für die mobile Pflege, Rettungsdienste oder Flüchtlingsunterkünfte.

"Wird natürlich mühsam werden" 

Die Inanspruchnahme der PCR-Tests wird nicht nur über die Gesundheitshotline 1450 abgewickelt, sondern auch von den Bundesländern selbst. Auch die Kontrolle der Ausnahmen obliegt den Ländern. Dem Bund genügt es, wenn "glaubhaft" gemacht werden kann, dass ein Ausnahmegrund für einen weiteren PCR-Test vorliegt. Im ORF-Radio Ö1 erklärte der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ), dass Wien am Gurgelsystem festhalten wolle. 

Allerdings sei es erforderlich bürokratischer zu werden. "Wir werden dort einpflegen, dass man eine auswahlliste hat nach den Spielregeln, die uns bekannt sind. Man wird angeben, ob man in ein Spital oder eine Pflegeeinrichtung geht – als Patient , als Besucher oder als Mitarbeiter". Es gebe auch andere Ausnahmen, die im Fragebogen erfasst sein werden. "Das wird für alle natürlich ein bisschen mühsam werden, wenn man Hundert Kreuzerl machen muss", ist sich Hacker sicher. Er könne das aber leider niemanden ersparen, erklärte er bezugnehmend auf die Abrechnungsvorgaben. 

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    Die Wiener sind zufrieden mit den Testmöglichkeiten.
    Die Wiener sind zufrieden mit den Testmöglichkeiten.
    Stadt Wien

    Rauch verteidigt "Redimensionierung" der Tests

    Neu in der Verordnung ist überdies auch eine Übergangsphase. Wer noch Gurgel-Tests zu Hause hat, kann fünf zusätzliche Tests auswerten lassen. Bedeutet: Im April kann man bis zu zehn kostenlose PCR-Tests machen. Ab Mai gilt dann die grundsätzliche Fünf-Test-Regel.

    Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) erklärt, dass eine "Redimensionierung" des Testregimes sei aktuell am sinnvollsten. Tests würden dort eingesetzt, "wo sie gebraucht werden". Sollte eine neue Virusvariante es notwendig machen, könne man das Testregime "rasch wieder hochfahren", so der Politiker. 

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