Österreich

Keine Maske: Bub (9) musste Test in Eiseskälte machen

Weil die Gültigkeit eines Maskenbefreiungs-Attestes noch nicht geprüft worden war, schrieb ein Bub (9) einen Test im Freien. 

Christine Ziechert
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Ein Schüler der Volksschule Voitsberg musste Test bei Eiseskälte im Freien schreiben.
Ein Schüler der Volksschule Voitsberg musste Test bei Eiseskälte im Freien schreiben.
zVg

Große Aufregung um das Vorgehen an einer Volksschule in Voitsberg (Stmk.): Ein Schüler (9) hatte demnach ein Maskenbefreiungs-Attest, dessen Gültigkeit allerdings noch nicht bestätigt war. Der Bub, der bisher im Distance Learning war, wollte am 11. Jänner unbedingt an einem Sachunterrichts-Test teilnehmen – durfte dies aber offenbar nur im Freien bei etwa -1 Grad Celsius.

Wie der Voitsberger FPÖ-Bezirksparteiobmann und Bundesrat Markus Leinfellner in einer Aussendung berichtet, werde der Volksschüler regelmäßig getestet, seit 9. Jänner konnte er zudem ein ärztliches Maskenbefreiungs-Attest vorweisen. Laut der steirischen Bildungsdirektion wurde das Attest am Montag, 10.1., vorgelegt und befand sich zum Zeitpunkt des Tests noch in Prüfung durch die Bildungsdirektion.

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    Eltern nahmen Sohn von Schule

    "Der betroffene Schüler wollte aufgrund seines akribischen Lernens im Vorfeld eines Sachunterrichtstests diesen unbedingt absolvieren, was zur grotesken und gleichzeitig unglaublichen Situation führte, dass er diese Prüfung aufgrund der irrwitzigen Regelungen im Freien bei Minusgraden und bei geöffnetem Fenster zum Klassenzimmer schreiben musste", erklärt Leinfellner. Nach dem Vorfall nahmen die Eltern ihren Sohn von der Schule, auch ein Anwalt wurde demnach bereits eingeschaltet. 

    Auf "Heute"-Nachfrage in der steirischen Bildungsdirektion heißt es, der Fall sei seit heute, Donnerstag, bekannt und werde derzeit genau untersucht: "Sollte sich ein grobes Fehlverhalten herausstellen, sind dienstrechtliche Konsequenzen möglich", so ein Sprecher. Die Schulverordnung sehe derzeit vor, dass Schularbeiten und Tests in Präsenz in der Schule zu absolvieren seien und keinesfalls im Freien. Weil der Bub aber unbedingt den Test machen wollte und das Attest noch nicht gültig war, erlaubten die Lehrerinnen ihrem Schüler, diesen im Freien zu machen.