Coronavirus
Keine Impfpflicht für diese Gruppe in Österreich
Am Donnerstag wird der Bundesrat die Impfpflicht endgültig absegnen. Doch auch dann wird sie nicht für alle in Österreich lebenden Menschen gelten.
Erst wenn auch der Bundesrat die Impfpflicht beschließt, kann diese in Österreich eingeführt werden. Die entsprechende Sitzung ist, wie berichtet, am 03. Februar vorgesehen. Doch auch danach müssen sich nicht alle Menschen, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten gegen das Coronavirus impfen lassen.
Das betrifft nicht nur die im Gesetz genannten Ausnahmen – Kinder unter 14 Jahren, Schwangere, kürzlich Genesene (für 180 Tage), Personen, die "nach mehrmaliger Impfung gegen COVID-19 keine Immunantwort auf die Impfung ausgebildet haben sowie Personen, die nicht ohne konkrete und ernstliche Gefahr für Leben oder Gesundheit mit einem Impfstoff geimpft werden können – sondern auch Personen, die dank eines formalen Details nicht von der Impfpflicht erfasst sind.
Bestimmte Gruppe von Impfpflicht nicht erfasst
Wie die "Kronen Zeitung" am Dienstag berichtet, ist auch für in Österreich lebende ausländische Diplomaten sowie Inhaber einer Legitimationskarte der Impfstich nicht verpflichtend. Und das obwohl diese nicht dezidiert ausgenommen sind. Allerdings besteht die Impfpflicht nur für Personen, die gemäß dem Meldegesetz einen aufrechten Wohnsitz in Österreich haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt. Aber: Diplomaten und Personen mit einer Legitimationskarte sind von der Meldepflicht nach dem Meldegesetz ausgenommen.
Sollten Diplomaten aber freiwillig nach dem Meldegesetz an einem Wohnsitz in Österreich gemeldet sein, könnten sie unter die Impfpflicht fallen, heißt es weiter.
Umgekehrt sind Österreichische Diplomaten im Ausland nicht von der Impfpflicht befreit. Auch Soldaten, die ins Ausland entsandt wurden, müssen gegen Covid-19 geimpft sein, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Derzeit laufen im Außenamt Vorbereitungen, dass die Impfpflicht auch auf jene Diplomaten ausgeweitet wird, die bereits im Ausland leben und arbeiten, heißt es in dem Bericht abschließend.