Coronavirus

Keine Corona-Impfbefreiungen in Spitalsambulanzen

"Der Run auf Impfbefreiungen ist nichts, was die Spitäler zusätzlich noch auffangen könnten", warnt Gerald Gingold.

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Ärztekammer: Keine Corona-Impfbefreiungen in Spitalsambulanzen
Ärztekammer: Keine Corona-Impfbefreiungen in Spitalsambulanzen
ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com

Die Wiener Ärztekammer lehnt die derzeitigen Überlegungen der Politik, Corona-Impfbefreiungen breitflächig in Spitalsambulanzen ausstellen zu lassen, entschieden ab. "Unsere Spitäler sind ohnehin massiv überbelastet und die Spitalsambulanzen als sensible Bereiche sind dafür völlig ungeeignet", betont Gerald Gingold, Obmann der Kurie angestellte Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien.

"Unnötige und nicht praktikable Lösung"

"Der Run auf Impfbefreiungen, der bereits eingesetzt hat, ist nichts, was die Spitäler zusätzlich noch auffangen könnten", warnt Gingold und fordert, dass ausschließlich Amtsärzte diese Aufgabe übernehmen, so wie es auch im Gesetz steht. Spitäler sollten nur in Ausnahmefällen Bestätigungen ausstellen – und zwar für Personen, die dort schon mit eindeutigen Diagnosen in Behandlung stehen.

Dafür ist aber nicht einmal ein Besuch in der Ambulanz notwendig. Alles andere ist für Gingold eine "unnötige und nicht praktikable Lösung". "Ich richte daher meinen dringenden Appell an den Wiener Gesundheitsstadtrat, die dafür ausschließlich zuständige Magistratsabteilung MA 15 mit der entsprechenden Infrastruktur und dem nötigen Personal auszustatten, damit Personen, die eine Corona-Impfbefreiung beantragen wollen, dort auch entsprechend betreut werden können."

Große Unsicherheit in Bevölkerung

Zusätzlich brauche es eine klar definierte Anlaufstelle, wo Patientinnen und Patienten alle nötigen Informationen rund um das heikle Thema Corona-Impfbefreiung bekommen. Es herrsche diesbezüglich eine große Unsicherheit in der Bevölkerung und viele Fragen seien offen.

"Spitalsambulanzen müssen Patienten versorgen, offene Fragen zur Impfpflicht und Impfbefreiungen können aber sicher nicht in diesen geklärt werden. Hier stehen ausschließlich die Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten im Vordergrund", so Gingold abschließend.

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