Politik
Keine Beweise – HC Strache nun endgültig freigesprochen
Der sogenannte Prikraf-Prozess mit dem angeklagten ehemaligen FPÖ-Chef und Vize-Kanzler nimmt nach etlichen Runden schlussendlich doch noch ein Ende.
Bereits Anfang Jänner wurde Heinz-Christian Strache im Prikraf-Prozess freigesprochen – damals kündigte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) jedoch an, in Berufung gehen zu wollen. Die WKStA revidierte ihre Ankündigung nun jedoch und zog ihre Berufung zurück.
Somit ist der Freispruch für Strache in der Causa endgültig rechtskräftig, das bestätigte das Straflandesgericht Wien am Freitag. In dem Prozess ging es um vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit einer Privatklinik. Nach einem Spruch des Oberlandesgerichtes Wien (OLG) hatte er bereits wiederholt werden müssen. Doch nicht nur der langjährige Chef der Freiheitlichen hat somit einen Erfolg zu verbuchen.
Mangelhafte Beweislage
Auch der Mitangeklagte, der Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller wurde im Zusammenhang mit der Causa rechtskräftig freigesprochen. Nach der Wiederholung des Beweisverfahrens sah das Gericht keinerlei zwingende Beweise für die den beiden vorgeworfene Korruption. Zuvor hatte die WKStA Grubmüller verdächtigt, sich mithilfe einer 12.000-Euro-Spende an die Strache-FPÖ einen (aussichtslosen) Initiativantrag erkauft zu haben. Bei dem Antrag ging es um die Aufnahme aller Privatkliniken in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf).
Das erste Urteil sah freilich noch ganz anders aus: Damals wurden Strache und Grubmüller zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Aufgrund zahlreicher Verfahrens-Mängel kippte das OLG jedoch das Urteil und es kam zu einer Neuauflage. Strache-Anwalt Johann Pauer begrüßt die Entwicklung in der Causa: Das schriftliche Urteil bestätige das bereits mündlich verkündete, am Freispruch seines prominenten Mandanten bestünde nunmehr "kein Zweifel".