Österreich

Keine Assistenz für Schüler (15) mit Asperger-Syndrom

Laut Gesetz steht dem 15-Jährigen mit Asperger keine ausreichende Assistenz in der Schule zu. Das soll sich nun aufgrund einer Klage ändern.

Christine Ziechert
Schüler mit geistigen Beeinträchtigungen wurden bisher nicht genug berücksichtigt (Symbolbild).
Schüler mit geistigen Beeinträchtigungen wurden bisher nicht genug berücksichtigt (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Ein (nicht rechtskräftiges) Urteil des Wiener Handelsgerichtes gibt nun hunderten Familien in Österreich Hoffnung. Denn bisher galt: Nur Schüler mit einer körperlichen Beeinträchtigung ab Pflegestufe 5 haben Anspruch auf eine Persönliche Assistenz während ihres AHS- und BHS-Besuches (Pflichtschulen fallen in die Zuständigkeit der jeweiligen Länder, Anm.). Kinder mit geistigen oder Sinnes-Beeinträchtigungen, etwa bei Autismus-Spektrum-Störungen oder verminderter Seh- und Hörfunktion, wurden nicht (ausreichend) bedacht. 

Im Juli 2021 klagte der Klagsverband daher den Staat Österreich und forderte eine bedarfsgerechte Unterstützung für alle betroffenen Schüler. Nun stellte das Handelsgericht fest, dass diese Schüler diskriminiert werden. Eine, die sich über das Urteil besonders freut, ist Verena Miller.

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    privat, iStock

    Keine Assistenz bei Autismus-Störungen

    Bei ihrem Sohn Alexander (Name geändert) wurde – wie bei Klima-Aktivistin Greta Thunberg – vor einigen Jahren das Asperger-Syndrom diagnostiziert. Der heute 15-Jährige besucht ein Gymnasium in Innsbruck: "In der Schule tut er sich leicht, aber mit gesellschaftlichen Abläufen hat er Schwierigkeiten", berichtet Miller laut der "Kleinen Zeitung". Eine Persönliche Assistenz würde dem Teenager den Alltag in der Schule wesentlich erleichtern.

    Auch Theresa Hammer, Leiterin des Klagsverbands, ist zufrieden mit dem Ausgang: "Eine pauschale Unterscheidung dieser Schülerinnen und Schüler ist schlichtweg diskriminierend." Laut Hammer hätte es bereits erste Schritte gegeben: Schüler aus dem Autismus-Spektrum hätten derzeit maximal acht Stunden pro Woche Anspruch auf Assistenz. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, kann dies nun ausgeweitet werden. Zudem wird körperlich behinderten Schülern nun auch die Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen ermöglicht.

    Gesetz könnte mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten

    Das Bildungsministerium kann bis 2. Mai Berufung einlegen, was offenbar aber nicht geplant ist. Auf Nachfrage hieß es, man wolle das vorliegende Urteil "rasch umsetzen und an das Rundschreiben entsprechend anpassen". Das Gesetz soll dann am 1. Jänner 2024 in Kraft treten.