Österreich
Keine Adoption: Blindes Paar klagt Oberösterreich
In Linz findet am Mittwoch die Gerichtsverhandlung eines blinden Paares gegen das Land statt. Die Trauner wollen ein Kind adoptieren. Doch die Jugendwohlfahrt hält das Paar für nicht geeignet. Daraufhin wurde Klage wegen Diskriminierung eingebracht.
In Linz startete am Mittwoch die Gerichtsverhandlung eines blinden Paares gegen das Land Oberösterreich. Die Trauner wollen ein Kind adoptieren. Doch die Jugendwohlfahrt hält das Paar für nicht geeignet. Daraufhin wurde Klage wegen Diskriminierung eingebracht.
Das blinde Paar aus Traun kämpft seit Juni 2010 darum, ein ebenfalls blindes Kind aus einem Entwicklungsland adoptieren zu dürfen. Doch die Jugendwohlfahrt im Bezirk Linz Land ist der Meinung, dass die beiden für eine Adoption nicht geeignet sind und lehnte den Antrag ab. Daraufhin zog das Paar nach Wien und stellte dort ebenfalls einen Antrag. Doch auch die Behörden in Wien lehnten ab. Dabei habe die Behinderung aber keine Rolle gespielt, sondern der Gesamteindruck habe entschieden, heißt es in der Begründung.
Das blinde Paar übersiedelte wieder zurück nach Oberösterreich und klagte daraufhin das Land Oberösterreich wegen Diskriminierung. Das Land weist diesen Vorwurf zurück. Verhandelt wurde am Mittwochnachmittag am Bezirksgericht Linz, der Prozess wurde jedoch vertagt. Zuvor hatte eine leitende Sozialarbeiterin als Zeugin zur negativen Entscheidung erklärt: "Die Blindheit war nicht das Hauptargument, es war eine Gesamtwürdigung".
"War uns zu wenig"
Ihre Behörde überprüfe generell, ob die Kläger für eine Adoption geeignet seien. Das sei ein standardisiertes Verfahren, erläuterte die Zeugin. Bei der Erörterung von Fallsituationen sei klar geworden, dass viele Pflegeleistungen für das Kind von Fremden übernommen werden sollten. Nicht zufrieden war die Behörde auch mit der Äußerung der Kläger in Bezug auf Fähigkeiten, die ein Kind erwerben sollte: Dass einem Kind nicht alles angeboten werden müsse, im konkreten Fall Radfahren, "war uns zu wenig", stellte die Sozialarbeiterin fest.
Aus fachlicher Sicht der Behörde hätte das Kind für die Kläger "eine große kompensatorische Funktion": Grundmotivation sei, eigene Bedürfnisse abzudecken, schilderte die Zeugin ihre Wahrnehmung. "Unsere Aufgabe ist es, für ein Kind Eltern zu finden und nicht geeignete Kinder für Eltern." Auf die Frage, ob es auch eine Ablehnung gegeben hätte, wenn die Adoptionswerber nicht blind wären, antwortete die Zeugin: "So wie ich es jetzt einschätze, ja".
Die Verhandlung wird mit weiteren Zeugeneinvernahmen und der Erörterung des gerichtlichen Sachverständigengutachtens zu einem neuen Termin fortgesetzt.