Coronavirus

Kein Zurück mehr – am Montag wird Impfpflicht fixiert

Umstritten und live für alle zu sehen: Am Montag wird der erste parlamentarische Schritt zur Fixierung der Corona-Impfpflicht im Nationalrat gesetzt.

Rene Findenig
Teilen
Picture
Franz Neumayr / picturedesk.com

Am Montag gibt es ein Expertenhearing zur geplanten Impfpflicht in Österreich, danach soll es ganz schnell gehen und die verpflichtende Impfung bereits Anfang Februar gelten. Im Gesundheitsausschuss ist dazu ein öffentliches Hearing mit Experten zur Causa geplant. Weil das Thema dermaßen umstritten und brisant ist, können alle Interessierten am Hearing teilnehmen – das Hearing ab 14 Uhr ist öffentlich und wird in der Mediathek des Parlaments live übertragen.

Zum COVID-19-Impfpflichtgesetz sind innerhalb der Frist für das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren auf der Homepage des Parlaments 108.325 Stellungnahmen von Privatpersonen und Organisationen abgegeben worden, mit denen sich das Gesundheitsressort befassen wird. Insgesamt sind noch nie so viele Stellungnahmen zu einem Gesetzesvorhaben eingelangt, heißt es von der Parlamentsdirektion. Weitere fast 77.000 Stellungnahmen gibt es zu einem dem COVID-19-Impfpflichtgesetz wortgleichen Initiativantrag von ÖVP und Grünen, der ebenfalls am Montag im Plenum behandelt wird.

Für alle ab 14 Jahren angedacht

Bereits im Februar soll das Impfgesetz dann in Kraft treten. Als Argument nennt die Regierung, dass "dies als gelinderes Mittel zur Verhinderung einer unkontrollierten Verbreitung von SARS-CoV-2 und damit zur Erreichung des Ziels des Schutzes der Gesundheit angesehen" werde als etwa "die Verhängung von Betretungsverboten oder Ausgangsbeschränkungen". Geplant ist, dass die Impfpflicht alle Personen ab 14 Jahren mit Wohnsitz in Österreich betreffen soll.

Verwiesen wird auch auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, "der Eingriffe in den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Achtung des Privatlebens) aufgrund einer Impfpflicht unter bestimmten Voraussetzungen als gerechtfertigt ansieht", so das Parlament. Ein wichtiger Aspekt sei zudem der Schutz der Rechte anderer, zumal es eine Gruppe von Menschen gebe, die eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen könne.

Diese Impfungen sind eingeplant

Verpflichtend soll bei der Impfpflicht "eine aus derzeit drei Impfungen bestehende Impfserie" sein, im Entwurf finden sich dazu die Impfstoffe BioNTech/Pfizer, AstraZeneca, Janssen und Moderna. Liegt eine Erstimpfung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes länger als 360 Tage zurück, müsse die Impfserie von vorne begonnen werden, heißt es weiter. "Per Verordnung kann der Gesundheitsminister auch weitere Impfstoffe zulassen", heißt es vom Parlament.

1/6
Gehe zur Galerie
    Beim "Heute"-Interview war auch Edtstadlers Hund "Struppi" dabei.
    Beim "Heute"-Interview war auch Edtstadlers Hund "Struppi" dabei.
    Sabine Hertel

    Ausnahmen sind für Schwangere und jene Personen vorgesehen, "die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können", sowie für Genesene für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag des ersten positiven Tests. "Die dafür notwendigen ärztlichen Atteste müssen im zentralen Impfregister eingetragen werden. Generell erfolgt die Ermittlung der impfpflichtigen Personen unter Einbindung der Meldebehörden sowie der ELGA GmbH", so der Entwurf. 

    Vierteljährliche Strafen bis zu 3.600 Euro

    Wer am jeweiligen Impfstichtag (ab 15. März 2022, dann alle drei Monate) keinen Impfnachweis oder keine Bestätigung für einen Ausnahmegrund erbringen kann, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe bis zu 3.600 Euro rechnen, sieht der Entwurf des Gesetzes vor. Alternativ könne auch ein "abgekürztes Verfahren" durchgeführt werden, mit Strafen bis zu 600 Euro. Impfschumme-Ärzte sollen ebenfalls pro Vergehen mit bis zu 3.600 Euro bestraft werden.

    Haftstrafen soll es dagegen unter keinen Umständen geben. Die Impfpflichzt soll bis Ende Jänner 2024 gelten, ist dem Entwurf weiters zu entnehmen. "Der Antrag sieht jedoch bereits vor, dass der Gesundheitsminister am 15. Februar 2022 - und in weiterer Folge in Abständen von drei Monaten - Erinnerungsschreiben an all jene Personen versenden soll, die der Impfpflicht noch nicht nachgekommen sind", so die Parlemantsdirektion in einer Aussendung.