Coronavirus

Kein PCR-Test – Geimpfter Österreicher 24h festgehalten

Weil der 27-Jährige ohne negativen PCR-Test reiste, wurde er beim Umsteigen in London ohne Handy und Pass festgehalten und zurückgeschickt.

Leo Stempfl
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Die Heimreise zum Flughafen Wien wurde dem 27-Jährigen verwehrt.
Die Heimreise zum Flughafen Wien wurde dem 27-Jährigen verwehrt.
ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

Eine besonders beschwerliche Heimreise bescherten die britischen Behörden einem 27-jährigen Österreicher. Sein Vater schildert "help.orf.at" gegenüber die groteske Vorgehensweise seines reisenden Sohns gegenüber. Auf halbem Weg nach Hause wurde er 24 Stunden isoliert festgehalten und musste wieder umkehren.

Er flog mit dem Billigflieger Ryanair in den Urlaub nach Bordeaux (Frankreich). Die Heimreise beinhaltete einen Umstieg in London, denn Direktflüge gibt es nicht. Der Urlauber hatte bereits eine Infektion mit dem Coronavirus hinter sich, war darüber hinaus ein Mal geimpft, wie von der Impfkommission empfohlen und als Voraussetzung zur Einreise vorgeschrieben. Auch am Schalter der Fluglinie ließ man ihn nach Vorlage der Dokumente durch.

Handy und Reisepass abgenommen

Beim Zwischenhalt am Londoner Flughafen Stansted dann aber die böse Überraschung. Direkt bei der Ankunft wurde er nach seinem negativen PCR-Test gefragt, den er naturgemäß nicht gemacht hatte. Von Erklärungen wollte man nichts wissen, dem 27-Jährigen wurde die Weiterreise verweigert, ihm wurden Handy und Reisepass abgenommen, insgesamt 24 Stunden blieb er von den Behörden festgesetzt.

Doch nicht, um das Ergebnis eines Tests abzuwarten. Er wurde daraufhin einfach in einen Flieger zurück nach Frankreich gesetzt, er landete schlussendlich in Toulouse im äußersten Süden des Landes. Dort musste er sich erst wieder ein Hotel für die Nacht organisieren, ins 700 Kilometer entfernte Paris reisen und von dort direkt nach Wien fliegen.

Kann passieren

Was klingt wie ein böser Traum, dürfte rechtlich tatsächlich seine Richtigkeit gehabt haben, wie das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) "help.orf.at" erklärt. Das liegt an den unterschiedlichen Einreise- und Transitbestimmungen der jeweiligen Länder, die auf der Website des Außenministeriums zuverlässig erklärt sind.

Auch ist die Fluglinie nicht dafür verantwortlich, dass der Reisende sich die entsprechenden Nachweise organisiert und vorweisen kann. Anders würde das aber im konkreten Fall aussehen, wenn Ryanair eine explizite Zusage gemacht habe, dass die Dokumente ausreichend seien. Dann käme ein Schadenersatzanspruch in Frage. Die Zusage nachzuweisen könnte aber schwierig werden.

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