Österreich

Kärntnerin muss 10.000€ Karenzgeld zurückzahlen

Weil eine Mutter aus Kärnten vergessen hat, nach dem Umzug ihr Baby an der neuen Adresse anzumelden, hat sie nun eine dicke Nachzahlung am Hals.

Heute Redaktion
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Symbolbild
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Bild: Fotolia

Das Urteil ist klar: 10.000 Euro Karenzgeld muss die Frau zurückzahlen. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde hat sie vergessen, ihr Baby umzumelden. "Einige Monate nach der Geburt des Sohnes, sind die Eltern in eine andere Gemeinde gezogen", erzählt der Anwalt der Familie der "Kleinen Zeitung".

Der Sohnemann war also von Juni bis Ende November 2014 nicht an derselben Adresse wie seine beiden Eltern gemeldet. Die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA) kam drauf und verlangte eine Rückzahlung des Karenzgeldes von der Mutter. Laut Kinderbetreuungsgeldgesetz muss die Mutter an derselben Adresse gemeldet sein wie das Kind.

Sie zog vor Gericht und durch alle Instanzen. Das Landesgericht Kärnten sagte, die Frau müsse die 10.000 Euro nicht zurückzahlen, das Oberlandesgericht Graz verurteilte sie zur Rückzahlung. Dann ging es zum Oberste Gerichtshof (OGH), der sogar den betroffenen Gesetzesparagraphen als verfassungswidrig ansah.

Die letzte österreichische Instanz, der Verfassungsgerichtshof, lehnte dies jedoch ab. "Der Verfassungsgerichtshof sah keinen Grund, das Gesetz aufzuheben", so ein Anwalt der Familie. Der Oberste Gerichtshof hat nun, da das Gesetz nicht aufgehoben wurde, die strengen Regeln des Staates in Sachen Karenz bestätigt. Die Frau muss zahlen. (csc)