Österreich
Hochrangiger Polizist soll Frau geohrfeigt haben
Ein Streit im März eskalierte offenbar: Dabei soll ein hochrangiger Polizist, der noch immer im Amt ist, eine Frau geohrfeigt haben.
Im März soll ein hochrangiger Kärntner Polizist in einem Wald mit einer Frau wegen ihrer Hunde in Streit geraten sein. Im Zuge der Auseinandersetzung soll der Beamte die Frau geschlagen haben. Er bestreitet die Vorwürfe, übt seinen Dienst nach wie vor aus. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Spaziergang
Die Frau war mit ihren beiden Hunden im Wald unterwegs, der Polizist, der auch Jäger ist, mit einem. Als er die Frau aufforderte, ihre Hunde anzuleinen, entgegnete sie, dass sie dies nur dann täte, sofern er seinen eigenen Hund auch anleine. Es kam zum Streit. Plötzlich soll der Beamte der Frau eine Ohrfeige versetzt haben. Er bestreitet die Körperverletzung, sie erstattete Anzeige.
Die Landespolizei äußert sich wie folgt zu dem brisanten Fall: Da die Polizei stets dem Gesetz verpflichtet sei, gebe es in den Ermittlungen keinen Unterschied - selbst dann nicht, wenn sich diese gegen einen Kollegen richten. Zunächst habe die Frau lediglich von einem Jäger gesprochen, der sie geohrfeigt hätte. Als ihr Fotos der örtlichen Jäger vorgelegt wurden, habe sie den hochrangigen Beamten erkannt. Um Befangenheit zu vermeiden, sei das Landeskriminalamt mit den Ermittlungen beauftragt worden, sagte Polizeisprecher Rainer Dionisio.
Nach wie vor im Dienst
Eine - gelinde gesagt - schiefe Optik bestehe jedenfalls für das Opfer und dessen Anwalt Alexander Todor Kostic. Grund ist ein Fotos, das vor kurzem in einer Zeitung gezeigt wurde, so der Anwalt. Ein Mann auf dem Foto sei der Verdächtige, der andere der Leiter des Ermittlungsteams. Der Anwalt stellte daraufhin einen Antrag an die Oberstaatsanwaltschaft Graz, die Ermittlungen aus Kärnten abzuziehen, "weil es nicht sein kann, dass Personen, die mit dem Verdächtigen per du sind und von der selben Polizeibehörde stammen, den Sachverhalt objektiv aufklären können. Das stellen wir in Zweifel."
Im Zweifel, so Kostic, sollte der Verdächtige außer Dienst gestellt werden. Dionisio zufolge gebe es aktuell jedoch keine Suspendierung. Das Landeskriminalamt ermittle unparteilich.
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(rfr)