Gesundheit
Bei Corona-Folgen droht sogar die Kündigung
Long Covid ist noch immer eine stark unterschätzte Corona-Spätfolge. Was Arbeitnehmer bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit wissen müssen.
Rund zehn Prozent der Covid-19-Patienten – so die Schätzung der Österreichischen Gesundheitskasse – leiden an den Spätfolgen einer überstandenen Corona-Infektion. Dennoch wird Long Covid - wie die schwerwiegende Folgeerkrankung genannt wird - immer noch immens unterschätzt. Dabei sind einige so stark von den Spätfolgen betroffen, dass sich das langfristig auf ihr Berufsleben auswirken könnte. Sie können ihrem Alltag nicht mehr nachgehen oder das Haus verlassen.
Das wohl größte Problem dabei: die Erschöpfung. Das sogenannte Fatigue-Syndrom geht sogar soweit, dass manche Betroffene nach ein bisschen Gartenarbeit wieder tagelang bettlägerig sind. Die körperliche Belastbarkeit ist stark reduziert. Hinzu kommen Kurzartmigkeit, Herzrasen, Schwindel, Geruchs- und Geschmacksverlust, anhaltender Durchfall, Schlafstörungen, Muskel- und Kopfschmerzen und zum Teil auch kognitive Einschränkungen. An Arbeiten ist meist nicht zu denken.
Erhöhter Kündigungsschutz?
Doch was bedeutet das für die Betroffenen und ihre Arbeitsplätze? Long Covid und die damit verbundene Erschöpfung als Krankheit angesehen. Ein langfristiger Krankenstand kommt hier somit zu tragen. Grundsätzlich existiert für diese Zeit aber kein Kündigungsverbot oder ein genereller Kündigungsschutz.
Allerdings könnte hier ein andere Punkt zu tragen kommen: "Ausgeprägte Long-Covid-Fälle könnten unter Umständen auch den Grad einer Behinderung erreichen und so einen erhöhten Kündigungsschutz auslösen", erklärt Philipp Brokes, Jurist der Arbeiterkammer Wien.
Weniger Arbeitsstunden bei gleichem Gehalt
Da Long Covid meistens nach ein paar Wochen nicht einfach wieder verschwindet und sich die Erschöpfung lange Zeit hinzieht, können mit dem Arbeitgeber anschließend auch kürzer Arbeitszeiten vereinbart werden. "Um nach längerer Erkrankung einen sanfteren Wiedereinstieg in den Berufsalltag zu ermöglichen, kann mit dem Arbeitgeber für die Dauer von bis zu 6 Monaten eine 'Wiedereingliederungsteilzeit' vereinbart werden", so der AK-Experte. "Die Arbeitszeit kann so um 25 bis 50 Prozent reduziert werden. Der Einkommensausfall wird von der Krankenkasse finanziell abgemildert." Eine Vereinbarung, die vom Verein "fit2work" begleitet werde. Informationen dazu gibt es unter 0800 500 118.
Letztendlich empfiehlt der Jurist jedoch sofort Kontakt mit Betriebsrat, Arbeiterkammer oder Gewerkschaften aufzunehmen, "um sich umfassend zu seinen Rechten und Handlungsmöglichkeiten beraten zu lassen."