Wenn ein kanadischer Astronaut künftig im Weltraum eine Straftat begeht, muss er dafür auf der Erde mit Konsequenzen rechnen: Das jedenfalls hat das Parlament dort mit einer Änderung im Strafgesetzbuch entschieden.
Die neue Regelung lautet: "Ein kanadisches Besatzungsmitglied, das während eines Raumflugs eine Handlung oder Unterlassung außerhalb Kanadas begeht, die, wenn sie in Kanada begangen würde, eine strafbare Handlung darstellen würde, wird so behandelt, als habe es die Handlung oder Unterlassung in Kanada begangen."
Bisher galt kanadisches Strafrecht bereits für Taten, die kanadische Astronauten auf der Internationalen Raumstation ISS in der Erdumlaufbahn begehen. Diese Regelung weitete die Regierung nun angesichts einer für 2024 geplanten, mit einem kanadischen Astronauten bemannten Mondmission aus.
2026 soll zudem eine weitere Raumstation den Mond umkreisen. Das Projekt wird federführend von der US-Raumfahrtagentur NASA vorangetrieben – Kanada, Japan und die Europäische Weltraumagentur ESA sind daran beteiligt.
Auslöser für die Gesetzesänderung war übrigens ein Fall aus dem Jahre 2019. Der Astronautin Anne McClain wurde von ihrem Ehemann vorgeworfen, dass sie im All unrechtmäßig auf Bankunterlagen zugegriffen habe. Die US-Amerikanerin befand sich auf einer sechsmonatigen Mission an Bord der ISS. Später wurde sie freigesprochen. Dennoch hat der Fall viele Fragen im Zusammenhang mit dem Weltraumrecht aufgeworfen.