Österreich
Juwelier-Raub: Polizei fahndet nach diesem Täter
Jener 20-jährige Litauer, der am Samstag in Verbindung mit einem versuchten Juwelier-Raub in Wien Rudolfsheim verhaftet worden war, ist geständig. Bei dem Überfall auf das Geschäft in der äußeren Mariahilferstraße, das die Täter schon einige Tage zuvor ausspioniert hatten, war am Freitag ein Mann von dem Juwelier erschossen worden. Der Hautverdächtige ist weiter flüchtig. Auf den Juwelier kommt unterdessen ein Verfahren zu.
. Der Hautverdächtige ist weiter flüchtig. Auf den Juwelier kommt unterdessen ein Verfahren zu.
Der 20-Jährige, der jetzt gestand, war am Samstag nach einer großangelegten Fahndung von einer Polizeistreife in Hernals festgenommen worden. Der Mann gab zwar an, sich zum Tatzeitpunkt in der Nähe des Juwelierbetriebes aufgehalten zu haben, bestritt allerdings eine Beteiligung an dem Überfall.
Am Montag nun die Wende. Der junge Mann gab zu, geplant zu haben, gemeinsam mit zwei Komplizen den Juwelier zu überfallen.
Nach drittem Täter wird gefahndet
Die Ermittlungen rund um die Tätergruppe aus dem Baltikum, die das Landeskriminalamt Wien (Leitung: Oberstleutnant Robert Klug) führt, ergaben nach der Befragung des 20-Jährigen, dass auch ein missglückter Raub in einem Antiquitätengeschäft in der Innenstadt vom 29. Juni auf das Konto der Bande geht.
Die 72-jährige Geschäftsinhaberin ging dem Burschen damals aber hinterher und schrie in der Singerstraße um Hilfe. Zwei Passanten hörten die Schreie, verfolgten den Täter und hielten diesen wenige Meter vom Geschäft entfernt bis zum Eintreffen der Polizei fest. Der Jugendliche erhielt eine Anzeige auf freiem Fuß. Er hält sich laut Rossmann noch in Wien auf und wird ebenfalls noch befragt.
Bezüglich des noch flüchtigen mutmaßlichen Täters Arvydas S. (20) besteht ein Haftbefehl, nach ihm wird international gefahndet. Bei dem toten Täter fand die Polizei überdies die oben abgebildete Waffe, die sich als gut gemachte Spielzeugpistole entpuppte.
Juwelier muss mit Verfahren rechnen
Doch nicht nur den Verdächtigen drohen Konsequenzen. Auch der Juwelier muss mit einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren rechnen. Wie Thomas Vecsey, stellvertretender Leiter und Mediensprecher der Wiener Anklagebehörde, am Montag erläuterte, ist bei Toten durch Fremdverschulden die Einleitung eines Verfahrens obligatorisch. Demnach wird von Amts wegen stets geprüft, ob der Schusswaffen-Gebrauch gerechtfertigt war.
Ein gerechtfertigter Gebrauch läge vor, wenn sich der Juwelier zweifelsfrei eine Notwehr-Situation befunden hat. Bei der Beurteilung, ob tatsächlich Notwehr vorliegt, spielen die Aussagen von Zeugen und vor allem die Gutachten von Sachverständigen eine entscheidende Rolle. Vor allem die Expertisen der Gerichtsmediziners, der auf den Ergebnissen der Obduktion aufbaut, und des Ballistikers, der anhand des Schusskanals womöglich den Tatablauf rekonstruieren kann, sind aufschlussreich.
Lange Verfahrensdauer
Strafbarkeit wäre gegeben, wenn das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschritten wird oder überhaupt eine "offensichtlich unangemessene Verteidigung" vorliegt. Die Frage, ob der Wiener Juwelier gerechtfertigt gehandelt hat, wird vermutlich erst in einigen Wochen, möglicherweise Monaten geklärt werden. Ähnliches gilt für den Taxifahrer, der Anfang Juni , der ihn berauben wollte, zumal es in diesem Fall keine Tatzeugen gibt.