Politik
Justizminister für Gleichstellung homosexueller Paare
Justizminister Wolfgang Brandstetter nahm am Mittwoch zu seinen Reformvorhaben Stellung. Dabei betonte er auch die Notwendigkeit der Gleichstellung von homosexuellen Paaren und äußerte seine Skepsis in Bezug auf allzu restriktive Regelungen beim Adoptionsrecht.
Homosexuelle Paare. Brandstetter bekennt sich zur notwendigen Gleichstellung von homosexuellen Paaren sowohl bei der Verpartnerung, als auch bei der Führung eines Familiennamens, wie er am Mittwoch in einer Aussprache mit den Abgeordneten des Justizausschusses betonte.
Adoptionsrecht. In Sachen Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare bekräftigte Brandstetter, es gehe bei dieser Frage nicht um die Rechte gleichgeschlechtlicher Partner, sondern einzig und allein um die beste Lösung im Einzelfall für das Wohl des Kindes. Der Minister zeigte sich skeptisch in Bezug auf eine allzu restriktive Regelung dieses Themenbereiches und meinte, im Zweifel sei er für die Freiheit. Es könnte sich ja durchaus in einem Fall erweisen, dass eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Daher sollte man diese Möglichkeit nicht von vornherein gesetzlich ausschließen.
Reform der U-Ausschüsse. Brandstetter plädierte für eine Reform der Verfahrensregeln bei Untersuchungsausschüssen und meinte, es gelte, Garantien zu finden, die verhindern, dass ein wichtiges parlamentarisches Kontrollorgan zu einem Tribunal wird. Es bedürfe klarer Regeln über die Übermittelung und die Einsicht von Akten, um sicherzustellen, dass Unterlagen in der heißen Phase eines Ermittlungsverfahrens nicht über den U-Ausschuss an die Öffentlichkeit gelangen, unterstrich der Minister.
Verhältnismäßigkeit der Strafdrohungen. Bei Reformen des materiellen Strafrechts setzt der Ressortleiter auf die Arbeiten einer Expertengruppe, deren Schlussbericht im Sommer vorliegen sollte. Hauptaspekt werde dabei die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Strafdrohungen bei Gewalt- und Vermögensdelikten sein.
Modernisierung des Urheberrechts. Die anstehende Modernisierung des Urheberrechts sah der Justizminister vor allem unter dem Blickwinkel der Künstler. Die Frage könne nicht allein auf die Einführung einer Festplattenabgabe reduziert werden.
Erweiterung des Privatkonkurses. Dieses Rechtsinstitut sollte einem größeren Personenkreis als bisher offenstehen, betonte der Minister, der im Übrigen auch für eine Befriedigungsquote von 0 % eintrat. Die Verhandlungen befinden sich derzeit aber in einer Sackgasse, dämpfte Brandstetter die Erwartungen auf eine baldige Reform.
Verkürzung der Verfahrensdauer. Leitlinie einer kleinen Reform der Strafprozessordnung ist nach den Worten des Ministers die Verkürzung der Verfahrensdauer. Vorstellbar wäre für Brandstetter der Einsatz eines zweiten Berufsrichters im Schöffensenat, um den Vorsitzenden zu entlasten. Erleichterungen für die Gerichte könnte auch der verstärkte Rückgriff auf Experten im Verfahren bringen. Ein weiterer Aspekt der Reform werde aber auch eine klare Abgrenzung zwischen angezeigten Personen und Beschuldigten sein. Bei der Zusammenlegung der Bezirksgerichte wiederum habe der Verfassungsgerichtshof eine Frist bis September 2015 vorgegeben, die man "hoffentlich nicht ausschöpfen muss". Die einzige verfassungskonforme Lösung könne nur in einer ersatzlosen Streichung des anachronistischen Überschneidungsverbots aus dem Jahr 1920 bestehen, war Brandstetter überzeugt.
Weisungsrecht. Bei der Reform des Weisungsrechtes rechnete Brandstetter noch für dieses Jahr mit Vorschlägen der zuständigen Expertengruppe. Substantielle Änderungen bedürften allerdings einer Verfassungsmehrheit, gab er zu bedenken. Es gehe um eine Stärkung des Vertrauens in die Justiz, meinte der Minister, der grundsätzlich von einem "Anscheinsproblem" sprach. Niemand behaupte, dass das Weisungsrecht missbraucht worden wäre. Die Arbeiten der Experten seien jedenfalls "ergebnisoffen".