Kommt in Normalvollzug

Justiz-Hammer! Josef Fritzl wird entlassen

Knalleffekt am Dienstag in Österreich! Der Inzest-Vater von Amstetten Josef Fritzl wird bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen.

André Wilding
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    Das erste Foto seit 15 Jahren: Josef Fritzl am Weg zum Landesgericht Krems.
    Das erste Foto seit 15 Jahren: Josef Fritzl am Weg zum Landesgericht Krems.
    Sabine Hertel

    Am 30. April fand eine Anhörung von Josef Fritzl in der Justizanstalt Stein vor dem zuständigen Dreiersenat des Landesgerichtes Krems an der Donau, in Anwesenheit der Sachverständigen Dr. Kastner, statt.

    Nun liegt eine schriftliche Entscheidung des 3–Richterinnen–Senates vor:

    "Keine Gefährlichkeit mehr"

    "Mit Beschluss vom 13.5.2024 hat das Landesgericht Krems an der Donau (nicht rechtskräftig) entschieden, dass der im 90. Lebensjahr stehende Strafgefangene vom 'Maßnahmenvollzug' in den Normalvollzug überstellt werden kann und von ihm keine Gefährlichkeit mehr ausgeht, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich macht."

    Nach Einholung eines gerichtsmedizinischen Sachverständigengutachtens sowie eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens, das anlässlich der Anhörung am 30. April durch aktuelle medizinische Befunde ergänzt wurde, steht für das Gericht fest:

    Fortschreitende Demenz

    "Auf Grund einer umfassenden, fortschreitenden dementiellen Erkrankung und einem körperlichen Abbau ist die beim Strafgefangenen vorliegende kombinierte Persönlichkeitsstörung, die die Einweisung erforderlich machte, derart "begraben", sodass die Gefährlichkeit des Strafgefangenen abgebaut wurde und mit keiner strafbaren Handlung mit schweren Folgen mehr zu rechnen ist."

    Eine solche Gefährlichkeit sei laut Gericht jedoch eine Grundvoraussetzung für eine Unterbringung. Außerdem sei mit einem Fortschreiten der chronischen Demenzerkrankung zu rechnen. Gleichzeitig wurde eine Probezeit von zehn Jahre festgesetzt.

    Entlassung in Freiheit nicht möglich

    Mit selbem Beschluss hat der Drei-Richterinnen-Senat auch entschieden, dass eine bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug, somit eine Entlassung in Freiheit, aus spezialpräventiven Gründen nicht möglich ist.

    "Demnach ist – angesichts der beispiellosen kriminellen Energie anlässlich der verurteilten Taten - von einer zukünftigen Deliktsfreiheit mangels Erprobung im Entlassungsvollzug, einer erforderlichen Auseinandersetzung mit den Taten sowie mangels einer Wohnmöglichkeit samt sozialem Umfeld nicht auszugehen", erklärt das Gericht.

    Star-Anwältin zufrieden

    "Dr. Kastner hat das schriftliche Gutachten bestätigt und für mich war eigentlich klar, dass eine Entlassung in den Maßnahmenvollzug erfolgt. Er wird nun also bedingt entlassen", erklärt Star-Anwältin Astrid Wagner im Gespräch mit "Heute" sichtlich zufrieden.

    Die Steirerin wird Fritzl am Mittwoch persönlich besuchen, telefonisch kontaktieren könne sie ihn aktuell nicht. Der Inzest-Vater von Amstetten wird also wohl aus dem Fernsehen erfahren, dass er bedingt in den Normalvollzug entlassen wird.

    Dieser Beschluss ist nicht rechtskräftig.

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