Politik

Jetzt neue Chance auf 150 Euro Energie-Gutschein

Neuauflage für einen alten Bonus: Wer den Energie-Gutschein über 150 Euro verpasst hat, bekommt jetzt eine zweite Chance, um ihn doch noch zu kriegen.

Rene Findenig
Wer die Chance auf den 150 Euro Energie-Gutschein verpasst hat, bekommt nun eine zweite.
Wer die Chance auf den 150 Euro Energie-Gutschein verpasst hat, bekommt nun eine zweite.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Eigentlich wurde der Energie-Gutschein bereits Ende April und Anfang Mai 2022 an die österreichischen Haushalte ausgegeben. Er sollte die schon damals rasant steigenden Energiepreise dämpfen – rund 2,6 Millionen Gutscheine wurden eingereicht und reduzieren die Jahresabrechnung bei Strom um 150 Euro. Ausgeschickt wurden allerdings rund vier Millionen Gutscheine – dabei dürften viele Bürger vergessen haben, den Gutschein einzulösen. Oder aber er ging wohl verloren.

Betroffene können Gutschein nachfordern

Diese Betroffenen dürfen sich nun aber freuen, wie das Finanzministerium bekannt gibt. Dazu gibt es zwei neue Termine, die man beachten muss: Bis 31. Oktober 2022 können neue Energie-Gutscheine beantragt werden, die dann bis zum 31. März 2023 eingelöst werden können. Für jeden Haushalt mit einem aufrechten Stromlieferungsvertrag kann ein Gutschein postalisch oder im Internet eingelöst werden, sofern die Einkunfts-Höchstgrenze nicht überschritten wird.

Die Gutscheine können unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich nachbestellt werden. Es gibt allerdings einige Einschränkungen beim Einlösen. So beträgt die Einkommensgrenze für die Einlösung bei Ein-Personen-Haushalten 55.000 Euro im Jahr. Das entspricht bei Nichtselbstständigen (z.B. Arbeiter, Angestellte) einem Monatsbruttobezug von circa 5.670 Euro brutto. Bei Mehrpersonen-Haushalten beträgt die Einkommensgrenze 110.000 Euro im Jahr.

Finanzminister warnte vor Missbrauch

Vor Missbrauch des Energie-Gutscheins warnte bereits Finanzminister Magnus Brunner eindringlich: "Wir werden das selbstverständlich überprüfen, und zwar jeden Fall! Mein Appell gilt eben, damit es so einfach und unkompliziert wie möglich ablaufen kann, dass jeder, der nicht anspruchsberechtigt ist, von diesem Gutschein keinen Gebrauch macht." Und was, wenn doch? "Ansonsten werden wir draufkommen und werden das Geld dann selbstverständlich zurückfordern."

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