Politik

Jetzt knallharte Strafen für Kindesmissbrauch fixiert

Im Nationalrat wurde am Mittwoch ein Teil des Kinderschutzpakets einstimmig beschlossen.

Newsdesk Heute
Das Paket sei ein starkes Zeichen für den Kinderschutz, erklärte Justizministerin Alma Zadić.
Das Paket sei ein starkes Zeichen für den Kinderschutz, erklärte Justizministerin Alma Zadić.
Martin Juen / SEPA.Media / picturedesk.com

Im Nationalrat ist am Mittwoch ein Teil des Kinderschutzpakets einstimmig beschlossen worden. So befürworteten die Abgeordneten höhere Strafen beim Besitz von Darstellungen von Kindesmissbrauch. Ebenso einstimmig sprachen sich die Fraktionen für die Erhöhung der Vergütung von Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen und für eine Annahmeerklärung für Beitritte Tunesiens und der Philippinen zum zivilrechtlichen Kindesentführung-Übereinkommen aus.

Bis zu zehn Jahre Haft

Neben der Umbenennung des Tatbestands "pornografische Darstellungen Minderjähriger" in "bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial" umfassen die Änderungen im Strafgesetzbuch eine Erhöhung der Strafrahmen. Bei Herstellung und Verbreitung von einschlägigem Material droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Im Fall des Besitzes von "vielen" Abbildungen oder bildlichen Darstellungen Minderjähriger ist ein Strafrahmen von bis zu drei bzw. in jenen Fällen, in denen es sich dabei auch oder ausschließlich um viele Abbildungen oder Darstellungen einer unmündigen Person handelt, von bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Zudem wird das Tätigkeitsverbot in Bereichen mit Kindern ausgeweitet. Das bisherige Erfordernis der Tätigkeit bzw. der Tätigkeitsabsicht zum Tatzeitpunkt fällt weg.

Starkes Zeichen für Kinderschutz

Das Paket sei ein starkes Zeichen für den Kinderschutz, erklärte Justizministerin Alma Zadić. Es müsse verhindert werden, dass Kinder Opfer von Gewalt und Missbrauch werden. Mit dem umfassenden Kinderschutzpaket würden nun präventive Schutzmaßnahmen gesetzt, die Opferhilfe gestärkt, härtere Strafen eingeführt und das Tätigkeitsverbot ausgeweitet.

Wenn es um den Missbrauch von Kindern geht, dürfe keine Toleranz gezeigt werden, hob Staatssekretärin Claudia Plakolm hervor. Es gelte, den Schutz von Kindern und Jugendlichen auch nach diesem Beschluss weiter zu verbessern. Dazu würden unter anderem die Mittel für die Hilfe Betroffener im Budget aufgestockt. In ihrem Bereich laufe die Ausschreibung der "Qualitätssicherungsstelle Kinderschutz". Zudem soll eine Kinderschutzkampagne das Wissen und Bewusstsein bei Kindern und Jugendlichen fördern.

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    Montage: Helmut Graf, Sabine Hertel
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