Wirtschaft

Jetzt darf man sich das Essen beim Wirten abholen

Heute Redaktion
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In einer Aussendung zeigt sich die Wirtschaftskammer erleichtert darüber, dass Gaststätten nun Speisen zubereiten und Kunden sich diese abholen dürfen.

Darf man oder darf man nicht? Im Zuge der Corona-Pandemie kam es zu unterschiedlichen Regelungen in der Gastronomie. Zwar müssen die Wirtshäuser nach wie vor geschlossen bleiben, dennoch dürfen sie Speisen zubereiten und diese zum Abholen anbieten.

Die Speisen dürfen also nicht im Gasthof selbst konsumiert werden und auch der vorgeschriebene Sicherheitsabstand ist einzuhalten. Dennoch kommt diese Regelung nicht nur den Kunden, sondern vor allem auch den Wirten entgegen.

WKÖ zeigt sich "erleichtert"

Entsprechend erleichtert zeigt sich die Wirtschaftskammer, die sich beim Gesundheits- sowie beim Landwirtschaftsministerium für die "konstruktiven Gespräche" bedankt.

Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich spricht von einer "großen Erleichterung für die Betriebe". Wir hatten dazu in den letzten Wochen sehr viele Anfragen von verunsicherten Wirten. Nun ist sowohl das Liefern, wie auch das Abholen von bestellten Speisen klar geregelt und erlaubt".

Bisher hat das Gesundheitsministerium zwar das Lieferservice erlaubt, das Abholen des bestellten Essens beim Wirt aber derart eingeschränkt, dass es in der Praxis nicht durchführbar war. "Die Versorgung der Bevölkerung mit frisch gekochtem Essen ist nicht nur ein wichtiges, verbleibendes Standbein für unsere Gastwirte, sondern vor allem auch ein Dienst an der Allgemeinheit. Wir freuen uns daher, dass das Gesundheitsministerium unseren Argumenten gefolgt ist und die Verordnung in praxisgerechter Weise geändert hat.", erklärt Pulker.

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