Steiermark

Jäger sticht Welpe ab, nun droht nur Verwaltungsstrafe

Nachdem es für den Mann keine strafrechtlichen Konsequenzen gibt, greift jetzt die Tierschutz-Ombudsstelle ein.

Christine Ziechert
Der Welpe soll monatelang "verhaltensauffällig" gewesen sein (Symbolbild).
Der Welpe soll monatelang "verhaltensauffällig" gewesen sein (Symbolbild).
Getty Images/iStockphoto

Wie "Heute" berichtete, hatte der Jäger aus dem Bezirk Liezen (Stmk.) Anfang Oktober den rund sieben Monate alten Vierbeiner getötet. In den fünf Monaten davor soll die kleine Fellnase "verhaltensauffällig" gewesen sein, schließlich "zwickte" der Hund die Tochter des Jägers in den Oberschenkel.

Der Steirer ging daraufhin mit dem Welpen in den Wald und tötete ihn mit einem Messer. Als Begründung gab er an, er wollte sein Kind vor dem Hund schützen. Die Staatsanwaltschaft Leoben ermittelte wegen Tierquälerei, stellte das Verfahren aber ein.

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    ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com
    "Eine Verfolgung ist aus strafrechtlichen Gründen nicht zulässig, weil in diesem konkreten Fall der Tatbestand nicht erfüllt ist" – Staatsanwaltschaft Leoben

    "Eine Verfolgung ist aus strafrechtlichen Gründen nicht zulässig, weil in diesem konkreten Fall der Tatbestand nicht erfüllt ist", hieß es aus der Medienstelle der Staatsanwaltschaft zur "Kleinen Zeitung". Im Strafrecht ist der Tatbestand der Tierquälerei sehr eng gefasst, er erfordert ein "mutwilliges Töten", also die Lust am Töten. Diese Vorgehensweise sei im Fall des Jägers aber nicht gegeben gewesen.

    Da das Verfahren eingestellt wurde, schaltete sich nun die Tierschutz-Ombudsstelle ein: "Ja, ich habe als Tierschutz-Ombudsfrau die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen des Verdachts der Tötung ohne vernünftigen Grund beantragt. Wir wollen unser Möglichstes tun, um dem Tier zu seinem Recht zu verhelfen", meint Barbara Fiala-Köck zur "Kleinen Zeitung".

    Tötung ohne vernünftigen Grund?

    Jetzt muss geklärt werden, ob das Töten ohne vernünftigen Grund geschah und es keine gelinderen Mittel gab. "Gerade auch als Jäger wäre es seine Aufgabe gewesen, genau zu schauen, was mit dem Hund los ist, warum er so lange auffällig ist. Das Verhalten des Jägers ist empörend, nicht tolerabel", so Fiala-Köck. Zudem sei das Töten von Wirbeltieren Aufgabe eines Tierarztes.

    Auch im Fall eines von einem Jäger erschossenen Huskys im Murtal beantragte Fiala-Köck ein Verwaltungsstrafverfahren, da hier ebenfalls das gerichtliche Strafverfahren eingestellt wurde. Der rund ein Jahr alte Hund war ausgebüxt und hatte auf einer Schafweide ein Schaf getötet und eines verletzt. Der Jäger fühlte sich bedroht, verwechselte das Tier nach eigenen Angaben mit einem Wolf und erschoss es.