Tierschützer Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), erstattet Anzeige gegen einen Jagdaufseher in Tirol. Dieser hatte im Sommer auf einer Forststraße ein Schild aufgehängt. Darauf zu lesen:
„ "Jagdrevier. Wege nicht verlassen! Frei laufende Hunde werden erschossen! Der Jagdaufseher"“
Balluch ist als Tierschützer mit dem Jagd- und Tierschutzgesetz besser vertraut, als die meisten Hundebesitzer, die so ein Schild für vollkommen legitim halten würden. Für den VGT-Obmann ist die Drohung, pauschal freilaufende Hunde zu erschießen, klar rechtswidrig. "Der Jagdaufseher hat damit eine rechtlich nicht gedeckte gefährliche Drohung ausgesprochen und die Wanderer mit Hunden genötigt, die Wege nicht zu verlassen und ihre Hunde auch in Bereichen, in denen keine Leinenpflicht gilt, angeleint zu halten.", so Balluch auf seinem Blog. Er erstattete Anzeige wegen Nötigung gegen den Tiroler Jagdaufseher. In der Anzeige führt Balluch folgende Punkte an:
1. Unmittelbar neben dem Schild soll es im Wald explizit erlaubt sein, Hunde frei laufen zu lassen. "Die Gemeinde Kirchdorf hat dazu Mitte 2018 eine eigene Verordnung erlassen und mit einem Plan versehen.", so Balluch. 2)Das Tiroler Jagdgesetz erlaube nicht "mir nichts dir nichts Hunde abzuknallen, wie es ihnen passt, auch wenn diese frei laufen.", so Balluch. 3)Sei es Tag und Nacht gestattet abseits von Waldwegen zu spazieren.
„"Hundehalter_innen sind es leider gewohnt, dass Jäger_innen sie anpöbeln und sogar damit drohen, ihre Hunde zu erschießen."“
, beginnt VGT-Obmann Balluch seinen Blog-Eintrag. "Es darf nicht mehr toleriert werden, dass sich Jäger_innen im Wald wie Blockwarte benehmen und Menschen abkanzeln und anpöbeln, und sogar bedrohen." Die ganze Anzeige ist auf Martin Balluchs Blog nachzulesen (martinballuch.com).
"Heute" hat bei Anton Larcher, Tiroler Landesjägermeister, nachgefragt, was er von dem Schild hält. "Der Tiroler Jagdverband lehnt solche Schilder klar ab. Sie entsprechen nicht der derzeitigen Gesetzeslage", so Larcher. Und führt weiter aus:
„"Das (Schild) widerspricht dem Jagdgesetz. Es gibt strenge Vorschriften was das Töten eines Hundes betrifft. Man kann kein Schild nehmen und drauf schreiben, dass frei laufende Hunde erschossen werden." “
Dass Jäger in Tirol Hunde erschießen, komme "kaum vor", so Landesjägermeister Larcher. 2019 sei ihm "kein einziger Fall bekannt", indem ein Hund erschossen wurde, wie er im Gespräch mit "Heute" berichtet. Überhaupt sei einen Hund zu erschießen, "das allerletzte Mittel" und auch nur dann, wenn ein Hund "beim Wildern ist".
Larcher habe mit dem verantwortlichen Jagdaufseher telefoniert. Diesem sei die Sache peinlich und unangenehm. Das Schild, so erzählte es der Jagdaufseher seinem Landesjägermeister Anton Larcher, habe nicht er selbst angebracht. Es "hänge seit vier Jahren dort" und sei "noch vom Vorgänger". Die Sache soll mehr "Schlamperei" als "Absicht gewesen" gewesen sein sollen, berichtet Larcher im Gespräch mit "Heute".
Der Tiroler Jagdaufseher versprach, das Schild umgehend abzuhängen. "Mit rechtlichen Konsequenzen ist vermutlich zu rechnen", so Landesjägermeister Larcher im Gespräch mit "Heute", je nachdem "wie die Staatsanwaltschaft" die Sache sieht.
Das Erschießen von Hunden und Katzen ist Jägern (nicht nur) in Tirol erlaubt, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B.: im Fall von Wilderei. Im Jagdgesetz, § 35, ist dies wie folgt geregelt:
"...Hunde, die wildernd angetroffen werden oder sich außerhalb der Einwirkung ihres Herrn befinden und offensichtlich eine Gefahr für das Wild darstellen, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 1.000 Metern vom nächstgelegenen bewohnten Haus oder wildernd angetroffen werden, zu töten, und zwar auch dann, wenn sie sich in Fallen gefangen haben. Haushunde sowie Gebrauchshunde, wie etwa Jagd-, Such-, Blinden-, Polizei- und Hirtenhunde, dürfen nicht getötet werden, wenn sie als solche erkennbar sind, in dem ihnen zukommenden Dienst verwendet werden und sich nur vorübergehend der Einwirkung ihres Herrn entzogen haben..."
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