Österreich

Ist dieser "Zelt-Trick" für Raucher wirklich erlaubt?

Heute Redaktion
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Weil Raucher seit 1. November nicht mehr im Lokal pofeln dürfen hat ein Freistädter Wirt seinen Gästen ein Raucher-Zelt hingestellt. "Heute" wollte wissen, ob das laut Gesetz eigentlich erlaubt ist.

Gastwirt Willi Lang ist einer der ersten. Für seine rauchenden Gäste hat er wegen des Rauchverbots vor seinem "Stifterstüberl" ein Raucher-Zelt aufgestellt (ähnlich wie in Kärnten, wir berichteten).

Eine Genehmigung hat sich der 58-Jährige dafür nicht eingeholt, das Zelt steht aber auf Gastgartenfläche, wo laut Gesetz geraucht werden darf. Aber ist die kreative Lösung denn wirklich gesetzlich erlaubt?

"Heute" hat nachgefragt und erhielt unklare Antworten:

Das sagt das Gesundheitsministerium

Festzelte bzw. geschlossene Zeltkonstruktionen fallen laut Ministerium unter "nichts ortsfeste Einrichtungen". Für sie besteht (bereits seit Mai 2018) ein Rauchverbot (§12 Abs. 2 Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz).

Ob bzw. inwieweit teilweise offene "zeltartige Konstruktionen" vom Rauchverbot erfasst sind und welche Lösungen letztlich gesetzeskonform sind, müsse laut derzeitiger Judikatur im Einzelfall und anhand der örtlichen Begebenheiten beurteilt werden. Heißt: Wohl erst nach einem Lokalaugenschein.

Franz Pietsch, Experte für Nichtraucherschutz beim Bundesministerium, hält jedoch fest: "Sind Raucherzelte zu allen Seiten hin geschlossen (also raumähnlich), entsprechen sie keinesfalls den gesetzlichen Vorschriften."

Das sagt die Wirtschaftskammer

Auch Thomas Mayr-Stockinger, Obmann der Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer OÖ, sagt, dass sich letztlich alles am Einzelfall entscheiden muss.

Einerseits gilt nicht allseits Umschlossenes (z.b. eine Seite des Zelts ist offen) als "Freifläche" (§12 Abs.1, Z 4.) – die vom Rauchverbot ausgenommen ist.

Andererseits ist Rauchen in Zelten dezidiert verboten. Pavillons und andere überdachte Bereiche ohne seitliche Verkleidungen wie Markisen sind hingegen zulässig.

Bezirkshauptmannschaft

Keine eindeutige Antwort bekamen wir von der BH Freistadt. Man könne sich aber nicht vorstellen, dass Raucher-Zelte in Zukunft einfach so durchgehen. Denn der Bereich für Raucher wäre damit abgeschlossen, und das geht nicht.

Bei allen Unsicherheiten ist eines sicher: Mit den speziellen Raucher-Zelten kann man auch ein gutes Geschäft machen. So bietet ein Unternehmen aus Südtirol, das auch eine Niederlassung in Wien hat, speziell konstruierte "Raucherzelte" für die Gastronomie an.

Geschäft mit dem Raucher-Zelt läuft gut

"Mastertent" wirbt damit, dass mit dem "Raucherzelt" keine Behördengänge nötig seien. Nach bestimmten gesetzlichen Vorschriften wurde das Spezialzelt zwar nicht entwickelt, aber man hat sich an den Bedürfnissen der Gastronomie orientiert.

Deshalb hat das Zelt eine eigene Belüftung über das Dach (Dachgaube), sodass der Rauch nach obenhin aus dem Zelt entweichen kann. Außerdem ist es feuerhemmend.

Wie viele Zelte seit dem 1. November verkauft wurden? Zahlen könne man so keine bekanntgeben, aber das Geschäft läuft gut. "Die Nachfrage ist groß", so Rainer Rintelen, Geschäftsführer von "Mastertent Österreich".

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