Österreich
Neun Pickerl am Auto: Ist das überhaupt erlaubt?
Ein Linzer "sammelt" seit 2011 auf der Windschutzscheibe seines Wagens die Autobahn-Pickerl. Doch: Darf man das? "Heute" fragte nach.
Auf den ersten Blick wirkt der weiße VW Caddy völlig unscheinbar. Doch bei genauerer Betrachtung des in einer Linzer Parkgarage abgestellten Wagens wird deutlich: die Windschutzscheibe gleicht einer wahren Vignetten-Parade.
Konnte sich der Lenker nicht davon trennen oder war er schlichtweg zu bequem, die Aufkleber zu entfernen. Fakt ist: Auf Höhe des Rückspiegels zieren Vignetten von 2011 bis jetzt in Form eines halben Kreises die Scheibe.
Doch ist das überhaupt erlaubt? "Heute" fragte beim ÖAMTC nach. Die für viele mit Sicherheit überraschende Antwort: Der Lenker hat keine Strafe zu befürchten.
Mehr als zwei sollten es nicht sein
"Es gibt von der Asfinag die Empfehlung, nur zwei Vignetten auf der Windschutzscheibe zu haben. Es gibt aber keine Vorschrift, wie viele Vignetten auf der Windschutzscheibe geklebt sein dürfen. Wichtig ist nur, dass die Sicht nicht eingeschränkt ist", so ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka.
Der Linzer mit der wohl buntesten Windschutzscheibe des Landes hat künftig keine Strafen zu befürchten, dürfte am Rand der Windschutzscheibe sogar noch weitere Vignetten aufkleben.
Übrigens: Schon im vergangenen Jahr sorgte eine Vignette für zahlreiche Lacher im Netz. Dabei klebte der Lenker sein Autobahn-Pickerl mitten auf die Scheibe (wir berichteten).
ÖAMTC-Rechtsexperte Nikolaus Authried gab damals zu bedenken: "Die Sicht vom Lenkerplatz aus muss für das sichere Lenken des Fahrzeuges ausreichen."
(mip)