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Ist 800€-Strafe legal? Das sagt die Datenschutzbehörde
Ein Parkplatz in einer Donaustädter Sackgasse führt viele Autofahrer in eine Strafen-Falle. Doch wie kommt die Strafe ins Haus? "Heute" fragte nach.
In der Franz-Eduard-Matras-Gasse im 22. Wiener Bezirk kassiert ein Grundstücksbesitzer ahnungslose Pkw-Fahrer gnadenlos ab. Am Ende der Sackgasse straft der Inhaber des privaten Parkplatzes seit Jahren alle ab, die den zubetonierten Platz zum Umdrehen benutzen.
Datenschutzbehörde empfiehlt Beschwerde
Für die österreichische Datenschutzbehörde steht fest: Laut Kraftfahrgesetz haben Privatpersonen das Recht, von der Kraftfahrbehörde Auskunft über Name und Anschrift der Zulassungsbesitzer zu erhalten. Der Grundstückbesitzer müsse dafür nur "ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen" und Fahrzeugdaten angeben – diese hält der Inhaber des Parkplatzes mittels zweier Kameras fest. Fakt ist: Das Erheben der Daten ist rechtens.
Auf Anfrage von "Heute" erklärte ein Sprecher der Datenschutzbehörde, dass solche Sachverhalte im Rahmen eines Verfahrens nur abschließend geprüft werden. Aber: "Wer sich in seinem Datenschutzrecht verletzt fühlt, kann Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen."
Nähere Informationen dazu findest du unter Rechte der Betroffenen - Datenschutzbehörde (dsb.gv.at)
"Einmalige Abzocke, richtige Schweinerei"
Klare Worte zu der fragwürdigen Kostenfalle fand Donaustadts Bezirks-Chef Ernst Nevrivy (SPÖ). Der Besitzer des Grundstücks würde den rechtlichen Spielraum ausnutzen, um die Autofahrer bewusst auf den Privatparkplatz zu locken: Es sei schlichtweg eine Falle, um sich "schamlos zu bereichern".