Österreich
Iraner nicht abgeschoben: EuGH verurteilt Österreich
Österreich hat einen Mann nicht schnell genug nach Bulgarien abgeschoben. Deshalb ist man hierzulande laut EuGH nun für das Asylverfahren zuständig.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Österreich in einem Verfahren um einen Asylwerber verurteilt.
Am Mittwoch wurde von den EU-Richtern entschieden, dass Österreich jetzt für die Prüfung des Asylverfahrens des Flüchtlings Majid S. zuständig ist. Die Begründung: Der Iraner wurde nicht innerhalb von sechs Monaten nach seiner Einreise in Österreich nach Bulgarien überstellt.
Flüchtlinge können sich auf Frist berufen
Das Gericht gab dem Asylwerber recht, dass Österreich gemäß der Dublin-III-Verordnung für sein Verfahren zuständig geworden war, nachdem er nicht innerhalb der vorgesehenen Frist von sechs Monaten nach Bulgarien abgeschoben wurde.
Der Mann war ursprünglich über Bulgarien in die Europäische Union gekommen, weshalb das Land für ihn zuständig gewesen wäre.
Zuständigkeit wird automatisch übergeben
Für eine Verschiebung der Zuständigkeit nach sechs Monaten ist es nicht nötig, dass das ursprünglich verantwortliche Land die Wiederaufnahme des Flüchtlings ablehnt, heißt es im Urteil des EuGH.
Weiters ist es egal, ob die Frist vor oder nach der Entscheidung über eine Rückführung abläuft. Die Zuständigkeit überträgt sich in beiden Fällen. (lu)