Wienerin misstrauisch

Innenministerium warnt alle Bürger vor dieser E-Mail

Derzeit kursieren falsche E-Mails im Namen von Polizeibehörden. Eine Wienerin soll demnach ins Gefängnis, die Anschuldigung ist heftig.

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Innenministerium warnt alle Bürger vor dieser E-Mail
Eine Wienerin wusste nicht, wie ihr geschah. Laut einer Mail der Wiener Polizei drohen ihr fünf Jahre Haft.
Leserreporter, Unsplash

Kurz vor dem Wochenende checkte Sandra (Name wurde geändert) noch einmal ihre E-Mails und traute ihren Augen nicht. Die Wienerin soll laut einer Mail der Wiener Polizei eine Gefängnis- sowie eine Geldstrafe entrichten. Der Grund für die Strafe seien Pornos.

Wegen Pornos – Kommissarin droht mit Haft und Geldstrafe

Verfasst wurde die Nachricht von einer angeblichen Kommissarin, welche als "Leiterin der Brigade zum Schutz von Minderjährigen" tätig sei. Nach einer "Computererfassung der Cyberinfiltration" sei Sandra Gegenstand eines geltenden Strafverfahrens. Demnach soll sie Videos mit pornografischen Inhalten zusammen mit Jugendlichen unter 18 Jahren angesehen haben.

"Das Anschauen von pornografischen Videos mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist strengstens verboten. Nach Artikel 227-23 des Strafgesetzbuches wird das gewöhnliche Betrachten der Darstellung eines Minderjährigen, wenn diese Darstellung pornografischen Charakter hat, mit fünf Jahren Gefängnis und 75.000 Euro Geldstrafe bestraft", heißt es weiter in der Mail.

"... damit ganz Österreich sieht, was Sie vor ihrem Computer tun"

Laut dem Schreiben wurde alles aufgezeichnet. Unter Einhaltung einer Frist von 24 Stunden wurde die Wienerin gebeten, sich zurückzumelden. Ansonsten müsse der Bericht ans Justizministerium weitergeleitet werden, um einen Haftbefehl gegen Sandra auszustellen.

In der E-Mail wird zudem damit gedroht, dass man die Informationen an die Polizei in der Nähe des Wohnortes weiterleite, "damit ihre Familie, ihre Verwandten und ganz Österreich sehen kann, was sie vor ihrem Computer tut".

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    "Es werden Geldforderungen geltend gemacht."

    Für Sandra stand sofort fest: Das kann nur eine Fake-E-Mail sein. Auf Anfrage bei der Wiener Polizei bestätigen diese die Vermutung der Wienerin: "Es handelt es sich hierbei eindeutig um eine Betrugs-E-Mail!" Doch wie soll man sich nach Erhalt solch einer Nachricht verhalten?

    Laut dem Bundesministerium für Inneres haben betrügerische beziehungsweise erpresserische E-Mails, die scheinbar von Behörden oder Polizeidienstellen kommen, bereits für Schäden in Höhe von mehreren hunderttausend Euro gesorgt: "Die Opfer erhalten E-Mails, in denen behauptet wird, dass die Empfängerinnen und Empfänger angeblich eine Straftat begangen hätten. Man wird aufgefordert, eine Rechtfertigung an eine angegebene E-Mail-Adresse zu verfassen. Hier beginnt die tatsächliche Kommunikation mit den Kriminellen und es werden Geldforderungen geltend gemacht."

    Präventive Maßnahmen – Tipps vom Bundesministerium

    Dank Datenlecks auf Internetplattformen und in Foren, gelangen Betrüger ohne großen Aufwand an unzählige Mail-Adressen: "Die Dokumente sind oft sehr authentisch gestaltet und enthalten echte Logos und tatsächlich existierende Namen von Polizeiführungskräften. Die allgemeine, unpersönliche Anrede und die Erwähnung von Straftaten, die womöglich nie verübt wurden, sollten die Alarmglocken schrillen lassen."

    Das Bundesministerium warnt vor solchen Mails und gibt zusätzlich Tipps, sich vor solchen Angriffen zu schützen. Demnach schicken echte Behörden Zahlungsaufforderungen niemals per Mail. Nachrichten dieser Art sollten umgehend gelöscht, Handys und Computer regelmäßig auf Viren überprüft werden. Links oder Anhänge auf keinen Fall öffnen, auch keine Zahlungen tätigen. Im Schadensfall kann sofort eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

    Bundesministerium für Inneres:

    "Oft ist eine kurze Recherche, zum Beispiel auf Watchlist-Internet hilfreich, um einen Schwindel zu erkennen. Verdächtige Schreiben können Sie auch an die Meldestelle des Bundeskriminalamtes, [email protected] weiterleiten."

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