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In dieser Wiener Sackgasse zahlst du beim Wenden 360 €
In Wien-Donaustadt hagelt es momentan Besitzstörungsklagen für Autofahrer, die in einer Sackgasse wenden müssen. Die Strafhöhe: satte 360 Euro!
Die Franz-Eduard-Matras-Gasse 5-7 (Donaustadt) ist eine gekennzeichnete Sackgasse, an deren Ende es de facto kein Weiterkommen für den mehrspurigen Verkehr gibt. Kurz gesagt: Das Wenden des Autos ist dort nahezu unmöglich. Weil es aber gleich daneben ein offenes Grundstück gibt, das für jeden befahrbar und nicht abgesperrt ist, nutzen viele Autolenker den Platz aus und wenden ihre Fahrzeuge. Allerdings überwacht offenbar der Besitzer des Grundstücks das Areal und verschickt an alle Umkehrer Besitzstörungsklagen. Die beauftragte Anwaltskanzlei fordert dann in ihren Schreiben saftige 360 Euro.
Laut ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried ist diese Vorgehensweise rechtlich gesehen zulässig, allerdings bei weitem nicht verhältnismäßig. "Die Besitzstörungen werden sicherlich begangen, allerdings sind 360 Euro für einige Sekunden des Wendens sehr hoch angesetzt und nicht nachvollziehbar", so Authried von der Rechtsberatung des ÖAMTC im "Heute"-Gespräch. Auch wenn man Verständnis dafür haben muss, dass Leute ihren Eigentum schützen wollen, kritisiert er den eingeforderten Betrag.
Kanzlei ist nicht bereit zu verhandeln
"Grundsätzlich könnte der Eigentümer des Grundstücks die Störung vor Gericht bringen. Die Anwaltskanzlei würde in einem solchen Verfahren aber nur einen Betrag von unter 200 Euro bekommen. Bei der Forderung von 360 Euro handelt es sich rechtlich gesehen um ein Vergleichsanbot, das Druck auf die Betroffenen ausübt", erklärt Authried vom ÖAMTC weiter.
Auch wenn ein Gerichtsverfahren nicht unbedingt günstiger wäre, könnten mutige Autolenker versuchen, rund 200 Euro zu bezahlen und abwarten, ob es tatsächlich zur Klage kommt. Die Kanzlei ist laut dem Automobilclub zu keinerlei Verhandlungen bereit: "Das Risiko ist daher groß, dass die Einzahlung nicht akzeptiert wird."