Coronavirus

Impfschäden? So kommst du zu Entschädigung

Wer übernimmt in Österreich eigentlich die Verantwortung und Kosten von Impfschäden, etwa bei der CoV-Impfung? Das Gesundheitsministerium klärt auf.

Michael Rauhofer-Redl
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Täglich werden Personen gegen das Coronavirus geimpft. 
Täglich werden Personen gegen das Coronavirus geimpft. 
Getty Images/iStockphoto (Symbol)

Seit über einem Monat werden Personen in Österreich gegen das Coronavirus geimpft, täglich kommen zahlreiche Menschen hinzu. Bis alle Personen in Österreich, die es möchten, geimpft werden, vergehen mit Sicherheit noch mehrere Monate. Auch wenn sich Experten und Top-Mediziner darin einig sind, dass es nur in äußerst seltenen Fällen zu Impfschäden durch die Corona-Schutzimpfung kommen wird, stellt sich die Frage, wer in einem solchen Fall die Verantwortung und die Folgekosten trägt. 

Das Gesundheitsministerium beantwortet diese Frage auf seiner Website und stellt fest, dass es für derartige Gesundheitsschädigungen das sogenannte Impfschadengesetz gebe. Dieses sieht vor, dass der Bund für erlittene Schäden eine Entschädigung zu leisten hat, wenn diese durch Impfungen verursacht worden sind, die nach der Verordnung über empfohlene Impfungen zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesse der Volksgesundheit empfohlen sind. Heißt im Klartext: Der Anspruch greift nur für Impfungen, die von Experten empfohlen werden. Die Corona-Schutzimpfung ist in dieser Verordnung erfasst. 

Dann hast du ein Recht auf Entschädigung

Um einen Schadensanspruch zu haben, müssen einige Faktoren erfüllt sein. Erstens muss es in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu einem gesundheitlich relevanten Ereignis kommen. In einem solchen Fall kann man einen Antrag auf Zuerkennung eines Impfschadens stellen. Im Rahmen des Verfahrens werden Sachverständigengutachten eingeholt und es gibt ein Parteiengehör. Die rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen nach dem Impfschadengesetz sehen dabei im Vergleich zu zivilgerichtlichen Verfahren eine Beweiserleichterung vor, "es muss kein Beweis der Kausalität zwischen Impfung und Gesundheitsschädigung vorliegen", so das Ministerium in seinen Ausführungen

Zudem ist ein kostenloses Verfahren mit Rechtszug vom Sozialministeriumservice zum Bundesverwaltungsgericht sowie dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof möglich. Anerkannt wird ein Impfschaden dann, wenn das Verfahren ergeben hat, dass ein wahrscheinlicher Zusammenhang mit der Impfung gegeben ist.

Um zu beurteilen, ob die verabreichte Impfung wesentliche Bedingung für den nunmehrigen Gesundheitszustand bildet, wird das Vorliegen eines klaren zeitlichen Zusammenhangs, das Fehlen einer anderen wahrscheinlicheren Erklärungsmöglichkeit der aufgetretenen Symptomatik und die Ähnlichkeit des angeführten Schadens der Impfung mit Komplikationen der Infektion mit dem Erreger, vor dem die Impfung schützen soll, geprüft. Aus einer Anerkennung ergeben sich Sozialleistungen in Form von Einmalzahlungen oder Rentenzahlungen.

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