Coronavirus
Impfpflicht-Fristen – das müssen Ungeimpfte nun wissen
Die Impfpflicht tritt ab 1. Februar in Kraft. Was passiert mit den Menschen, die (noch) nicht geimpft sind? Diese Fristen sind zu beachten.
Die Corona-Pandemie hat Österreich weiterhin fest im Griff. Wie die Regierung beschlossen hat, tritt ab 1. Februar 2022 eine Impfpflicht in Kraft. Mittlerweile ist der Gesetzesentwurf fertig und befindet sich noch bis 10. Jänner in Begutachtung.
Die Impfpflicht gilt für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 14 Jahren. Ausgenommen sind Schwangere, Personen die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und genesene Personen für 180 Tage ab dem Tag der Probenabnahme des positiven PCR-Tests.
Erster Stichtag am 15. März
Personen, die (noch) nicht geimpft sind, müssen mit Strafen rechnen. Der erste Impfstichtag im Jahr 2022 ist der 15. März. Wie Verfassungsministerin Karoline Edtstadler im "Heute"-Interview verriet, setze man bei der Kontrolle auf Schnell-Verfahren. Wer dabei kein Impfzertifikat vorweisen kann, zahlt 600 Euro – "egal ob für den Universitätsprofessor oder die Reinigungskraft." Eine Erleichterung werde es für Jüngere geben, ansonsten gilt: 600 Euro pauschal für Ungeimpfte.
Das Gesetz zur Impfpflicht ist auf zwei Jahre angesetzt. "Pro Jahr wird es vier Impfstichtage geben. Bei zweijähriger Gültigkeit des Gesetzes wird es acht Mal 600 Euro Strafe geben", erläutert die Verfassungsministerin. Für die Ungeimpften heißt das also: 4.800 Euro Strafe! Wenn die Behörde aber weiß, dass sie es mit einem amtsbekannten Impfverweigerer zu tun hat, könne sie gleich ein ordentliches Verfahren einleiten. "Da drohen dann höhere Strafen", so Edtstadler. Exakt handle es sich um bis zu 3.600 Euro.
Erinnerungsbrief vom Minister
Gefängnisstrafen soll es nicht geben. Neben den saftigen Geldstrafen droht Impfverweigerern aber auch der Jobverlust. Eine Kündigung für Ungeimpfte sei laut Edtstadler. "wahrscheinlich möglich". "Mit der Einführung der Impfpflicht ist es eigentlich rechtswidrig, in Österreich zu wohnen und nicht geimpft zu sein. Und daran können sich auch andere Konsequenzen knüpfen", sagt die ÖVP-Ministerin.
Jene, die sich nach Erhalt der Strafe aber impfen lassen, müssen nicht zahlen. "Jeder, der sagt, ich habe ohnehin vor, mich impfen zu lassen, der kann einen Einspruch machen und im ordentlichen Verfahren nachweisen, jetzt geimpft zu sein", betont die Verfassungsministerin. Heißt also: Mit dem Piks kommt man aus der Strafe ganz hinaus.
Es wird ein Erinnerungsschreiben des Gesundheitsministers am 15. Februar geben. Wenn man sich nicht impfen lässt, erhält man dann in Abständen von jeweils drei Monaten weitere Schreiben bzw. die Geldstrafen.