Coronavirus
Ausnahmen von Impfpflicht: Antikörper-Zahl völlig egal
Eine Million Österreicher ist wegen ihrer Genesung von der Impfpflicht befreit. Doch ein Nachweis über neutralisierende Antikörper reicht nicht.
Hiobsbotschaft für alle Impf-Muffel: Waren die Ausnahmeregelungen im ersten Entwurf des Impfpflichtgesetzes noch relativ lax, änderte sich das mit jeder Überarbeitung. An Stelle von Allgemeinmedizinern, Internisten und Co. dürfen nun nur noch Amts- und Epidemieärzte sowie Spitäler von der Impfpflicht befreien. Zudem wurde festgeschrieben, dass der Gesundheitsminister per Verordnung weitere Konkretisierungen bestimmen darf.
Wer mit gesundheitlichen Komplikationen zu rechnen hat, muss sich nicht impfen lassen. Selbes gilt für Schwangere. Betreffen dürfte das rund 250.000 Menschen, erwarten die Behörden. Die mit Abstand größte Gruppe zählt zum dritten Ausnahmegrund, der überstandenen Infektion. 2,07 Millionen Österreicher sind genesen, aktuell infiziert (also in Bälde genesen) sind fast 420.000.
Eine Million betroffen
Das Impfpflichtgesetz sieht grundsätzlich vor, dass diese nicht für Personen gilt, "die eine bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, für die Dauer von 180 Tagen ab dem Tag der Probenahme." Exakt eine Million Menschen ist innerhalb des vergangenen halben Jahres genesen, sie müssen sich also nicht sofort impfen lassen. Bei den Formalitäten gibt es aber einiges zu beachten.
Impfpflicht-Verordnung ist da – diese Ausnahmen gelten >>
Denn der Absatz 5 schreibt genaue Formerfordernisse vor, die der Nachweis über eine überstandene Infektion erfüllen muss. Zum Problem wird das für alle, die von ihrer Infektion nicht durch ein offizielles PCR-Ergebnis erfahren haben und deswegen keinen Eintrag im Register aufweisen (etwa weil sie sich nach einem positiven Schnelltest einfach abgesondert und dann völlig negativ wieder freigetestet haben).
Antikörper-Nachweis gilt nicht
Haben sie sich dann einem Antikörpernachweis unterzogen, der eine ausreichend hohe Zahl neutralisierender Antikörper bescheinigen sollte, ist dieser nun völlig wertlos. Für den Ausnahmegrund für die Impfpflicht braucht es entweder ein Genesungszertifikat, eine ärztliche Bestätigung oder einen Absonderungsbescheid.
Wer sich also nach einer überstandenen Corona-Infektion in Sicherheit wiegt, könnte ab 15. März bei einer Kontrolle böse überrascht werden. Einen Antikörpernachweis vorzuweisen, ohne geimpft zu sein, kostet dann sofort 600, im weiteren Verfahren bis 3.600 Euro. Wer den Kontrollen entgeht, bekommt dann Ende April automatisch einen Strafbescheid per Post.