Coronavirus

Impfpflicht, aber rechtliche Bedenken gegen 2G

Auch wenn die Impfpflicht generell gilt: Experten sehen rechtliche Bedenken an einer eigenen 2G-Regelung für spezielle Bereiche – etwa an den Unis.

Leo Stempfl
Teilen
Vorm Betreten der Wiener Wirtschaftsuni wird – wie bei allen Unis – die Einhaltung der 2,5G-Regel kontrolliert. Geimpfte und Genesene können sich einen Fast Lane Sticker für ihren Studierendenausweis holen.
Vorm Betreten der Wiener Wirtschaftsuni wird – wie bei allen Unis – die Einhaltung der 2,5G-Regel kontrolliert. Geimpfte und Genesene können sich einen Fast Lane Sticker für ihren Studierendenausweis holen.
"Heute"

Ab Februar gilt die Impfpflicht. Wer sich dann nicht gegen COVID-19 schützen lässt, wird auf kurz oder lang zur Kassa gebeten – immer und immer wieder, hunderte Euro im vierteljährlichen Turnus.

Dass auch an der Wirtschaftsuniversität Wien ab 1. März  eine Impfpflicht gelten wird, ließ viele deswegen weitestgehend kalt, erhitzte bei manchen aber trotzdem die Gemüter. Denn immerhin gilt am Arbeitsplatz weiterhin 3G, selbes wird ab Ende Februar für Gastro, Tourismus und Co. in Kraft treten.

Strittiges Urteil

Nun stößt sich eine Impfpflicht an einer Bildungseinrichtung aber daran, ob man wegen deren Verweigerung vom Bildungsweg ausgeschlossen werden kann. Karl Stöger, Professor für Verfassungs- und Medizinrecht an der Universität Wien, verwies laut "APA" etwa auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Demnach dürften Ungeimpfte zwar aus Kindergärten ausgeschlossen werden, ausdrücklich aber nicht von der Schulbildung. "Es ist die Frage, ob eine höhere Bildung anders zu sehen wäre als die Schule", so Stöger.

Problematisch

Gegenüber der "APA" sieht das der renommierte Verfassungsrechtler Heinz Mayer ähnlich. "Nicht unproblematisch" sei die Vorgehensweise der WU. So wäre eine Impfpflicht an medizinischen Universitäten wegen des Patientenkontakts leicht zu rechtfertigen. Bei einer Wirtschaftsuni müsse man sich die Frage stellen, ob es für Ungeimpfte Alternativangebote geben müsse. Ohne Ersatzangebote Personen vom Studium auszuschließen, sei höchst problematisch. 

WU-Vizerektor Michael Lang erklärt, dass man einen Widerspruch vermeiden will. Immerhin gelte das Impfpflichtgesetz generell und würde die Impfung als Standard festlegen. Bei der eigenen 2G-Regelung orientiere man sich an denselben Anforderungen und Ausnahmen.

Treffen wird das ohnehin nur wenige. Schon jetzt sind über 90 Prozent der Studierenden geimpft, beim Personal waren es im November 97 Prozent.