Coronavirus
Fix! Impf-Verweigerer zahlen alle 3 Monate 600 € Strafe
"Heute" hat den Gesetzes-Entwurf zur Impfpflicht: Wer am 15.3. nicht gejaukerlt ist, brennt bis zu 600 €. Dieser Betrag wird alle drei Monate fällig.
Acht Seiten lang, für Teenager ab 14 Jahren gültig und knallharte Strafen – das Gesetz über die Impfpflicht in Österreich wird es in sich haben. "Heute" liegt der aktuellste Entwurf von Sonntag (5.12., 11 Uhr) vor. Die Hintergründe:
Alle Personen, die in Österreich einen Wohnsitz haben, müssen sich impfen lassen; vier Personengruppen sind ausgenommen (siehe unten). Die Impfpflicht dürfte – dies wird im Entwurf nicht explizit erwähnt, wurde aber politisch angekündigt – am 1.2.2022 in Kraft treten.
Fix ist: Der sogenannte "Impf-Stichtag" wird der 15. März 2022 sein – wer bis dahin keinen Eintrag im E-Impfpass hat, brennt gleich einmal 600 Euro.
➤ Schwangere
➤ Genesene – für sechs Monate nach einer Corona-Infektion
➤ Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Attest nötig), die eine Impfung unmöglich machen
➤ Kinder bis zum 14. Lebensjahr
Frauen, die ihr Baby bekommen haben, Teenager nach dem 14. Geburtstag und Genesene nach dem 180. Tag ihres Positiv-Tests haben bis Ende des Folgemonats Zeit, ihre erste Dosis abzuholen.
Wie oft muss ich mich impfen lassen? Auch hier hat der Gesetzgeber klare Vorstellungen:
➤ Erstimpfung: Ab 1.2.2022 Pflicht
➤ Zweitimpfung: Frühestens 14 und spätestens 42 Tage nach der Erstimpfung
➤ Drittimpfung: Frühestens 120 und spätestens 270 Tage nach der Vorimpfung
Anerkannt sind die Impfstoffe von BioNtech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson.
Alle Menschen, die älter als 14 sind, einen Wohnsitz in Österreich haben und nicht geimpft sind, erhalten am 15. Februar 2022 (und ab dann alle drei Monate) einen Brief von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. In dem Schreiben werden Verweigerer aufgefordert, die jeweils versäumte Impfung bis zum nächsten "Impf-Stichtag" nachzuholen.
Der erste Impfstichtag (ab dann werden auch Strafen fällig) ist der 15. März 2022. Die Bezirksverwaltungsbehörde stellt dann – wie beim Schnellfahren – die ersten Strafen aus. Impfverweigerer müssen mit bis zu 600 Euro rechnen. Dieser Betrag wird alle drei Monate erneut fällig. Maximal pro Jahr drohen Impf-Verweigerern auf diesem Wege also 2.400 Euro Strafe pro Jahr.
Letztes Mittel: Ersatz-Strafe im Häf'n
Wer nicht einzahlt, muss wegen der begangenen Verwaltungsübertretung sogar mit Geldstrafen in Höhe von bis zu 3.600 Euro rechnen. Langt auch dann kein Geld ein, blühen Ersatz-Freiheitsstrafen. Bei der Bemessung sind laut Gesetzgeber Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie Sorgepflichten zu berücksichtigen.
Hauptausschuss muss zustimmen
Das Gesetz über die Impfpflicht in Österreich soll vorerst bis 31.1.2024 gelten. Es muss – wie Ausgangsbeschränkungen im Lockdown – vom Hauptausschuss im Nationalrat durchgewunken werden. Dies ist durch die Regierungsmehrheit sichergestellt.