Wirtschaft
Impf-Verweigerer riskieren in ihrem Job die Kündigung
Österreich impft, doch nicht alle stehen dem Stich offen gegenüber. Wer die Impfung aber verweigert, könnte im Extremfall sogar den Job verlieren.
3,8 Millionen Impfdosen wurden in Österreich schon verabreicht, alleine am Mittwoch erhielten fast 95.000 Menschen ein Jaukerl gegen das Coronavirus. "Im Schnitt wird alle 1,3 Sekunden in Österreich eine Impfung verabreicht", rechnet das Gesundheitsministerium auf seinem Impf-Dashboard vor.
7,5 Millionen Österreicher ab einem Alter von 16 Jahren gelten als "impfbar", in der Praxis sind es aber weitaus weniger. Aktuelle Erhebungen des Markt- und Meinungsforschungsinstitut Gallup im März und April zeigen, dass die Gruppe jener, die sicher oder eher nicht impfen gehen wird, trotz sinkendem Widerstandes immer noch rund ein Viertel der Gesamtbevölkerung ausmacht.
Der Umgang mit Impfverweigerern am Arbeitsplatz wird derzeit hitzig diskutiert. Wichtig vorweg: Kein Unternehmen kann seine Mitarbeiter dazu zwingen, sich gegen Corona impfen zu lassen. ABER: Wer eine Impfung verweigert, könnte es bald im Job sehr viel schwerer haben.
Kündigung möglich
Dabei geht es um einen Interessenskonflikt, denn der Arbeitgeber muss Mitarbeiter und Kunden vor gesundheitlichen Gefahren schützen. Im Extremfall könnte deshalb Impfverweigerern sogar die Kündigung drohen.
Im Ö1 "Frühjournal" erklärt Arbeitsrechtsexperte Franz Marhold von der Wirtschaftsuniversität Wien am Freitag, dass davor aber erst alle anderen Optionen ausgeschöpft werden müssen:
"Das Home Office, die Trennwand, das eigene Arbeitszimmer – wenn das alles nicht mehr möglich ist, so dass als einziges Mittel einer Vermeidung einer Ansteckungsgefahr die Impfung überbleibt und der Arbeitnehmer verweigert die, dann kann das einen Grund für eine Kündigung darstellen."
Bei Lüge droht sogar Entlassung
Ebenso darf der Arbeitgeber jederzeit den Impfstatus bei seinen Angestellten und Arbeiter abfragen, "weil er ein gerechtfertigtes Interesse an der Kenntnis über die Infektionsgefahr hat, die von einem Arbeitnehmer ausgehen kann", so Marhold weiter.
Hier falsche Angaben zu machen, kann schlimme Konsequenzen haben. Der Experte warnt: "Das wäre jedenfalls ein Kündigungsgrund. Das könnte sogar im Extremfall, wenn eine besondere Gefährdungssituation besteht, ein Entlassungsgrund sein".
Die gleichen Regeln gelten im Gesundheits- und Pflegebereich sowie in Schulen und Kindergärten. Hier wird besonders kritisch mit Impfverweigerern umgegangen, weil die Infektionsgefahr in diesen Tätigkeiten schon so besonders hoch ist.