Österreich
Im Namen der Republik
Urteilsveröffentlichung im Namen der Republik zum auf der Website "heute.at" am 09. Februar 2017 veröffentlichten Artikel.
Im Namen der Republik
Durch den auf der Website www.heute.at veröffentlichten Artikel vom 9.2.2017 mit dem Titel: "Polizei sah bei Mordversuch zu: Opfer klagt die Beamten" wurde in einem Medium der Antragsteller, der einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig, aber nicht rechtskräftig verurteilt war, als überführt oder schuldig hingestellt oder als Täter dieser strafbaren Handlung und nicht bloß als tatverdächtig bezeichnet (§ 7b MedienG).
Die DJ Digitale Medien GmbH als Medieninhaberin wurde zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.
Landesgericht für Strafsachen Wien
Abteilung 111, am 24.5.2018 (ib)