Kunst- und Kulturfans können aufatmen: Opern- und Theatervorstellungen, Konzerte sowie andere Events dürfen ab 19. Mai wieder stattfinden.
Allerdings gibt es noch Beschränkungen: 1) Überall herrscht FFP2-Maskenpflicht. 2) Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden. 3) Die Besucher/innen müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren. 4) Gäste benötigen fix zugewiesene Sitzplätze, es wird versetzt belegt, d.h. zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein.
Indoor sind höchstens 1.500 Personen (bei einer maximalen Belegung von 50 Prozent) zugelassen. Unter freiem Himmel sind 3.000 Besucher zugelassen. Veranstaltungen ab 11 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde. Außerdem: Sperrstunde ist um 22 Uhr.
Bei Gastro-Veranstaltungen darf nur bei zugewiesenen Plätzen gegessen und getrunken werden.