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Identitären-Mitglied plante rechtsextremen Anschlag
In den vergangenen Tagen kam es zu mehreren Verurteilungen gegen Rechtsextremisten. Einer plante Anschläge mittels Rohrbomben.
In den vergangenen Monaten immer wieder für Schlagzeilen sorgte der Fall von "Mr. Bond". In seiner Musik wurde der Holocaust nicht nur verharmlost, sondern klar verherrlicht. Unter anderem der Attentäter von Halle wählte einen seiner Songs als Untermalung, während er seine Tat live ins Internet streamte.
Vor wenigen Tagen fasste er am Landesgericht Wien zehn Jahre Haft aus, weil er als besonders gefährlich eingestuft wurde. Sein jüngerer Bruder soll Betreiber der Internetseite "Judas Watch" gewesen sein, auch er wurde verurteilt. Beide Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, es gilt deswegen die Unschuldsvermutung.
Rohrbomben
Vor diesem Hintergrund etwas untergegangen ist der Fall eines 78-Jährigen, der in Eisenstadt vor Gericht stand. "Das Mitglied der Identitären Bewegung Österreich/DO5, hatte geplant, mithilfe von Rohrbomben eine rechtsterroristische Straftat durchzuführen", heißt es in einer Aussendung des Innenministeriums.
Die Identitären wiederum nennen das eine Falschinformation. Man gesteht allerdings ein, dass besagte Person sehr wohl bei nachsehenden Institutionen zu Besuch war. "Keiner von uns konnte ahnen, dass der Pensionist, der sich nach Außen sehr freundlich gab, derartige Straftaten begangen hat", heißt es in einer Stellungnahme.
Der Mann soll nationalsozialistisches Gedankengut über einen Social-Media-Kanal verbreitet sowie gemeinsam mit seinem Sohn eine Indoor-Plantage betrieben und mit Suchtgift gehandelt haben. Bei Hausdurchsuchungen konnten neben Suchtmitteln zahlreiche Schusswaffen, Munition, Kriegsmaterial, Bestandteile für die Herstellung von Rohrbomben, Fan-Artikel der rechtsextremen IBÖ/DO5, NS-Devotionalien sowie eingerahmte Portraitbilder von Rechtsextremisten sichergestellt werden.
Lob vom Innenminister
Zudem wurden handschriftliche Skizzen mit maßstabsgetreuen Bauanleitungen für Rohrbomben und weitere für die Vorbereitung einer rechtsterroristischen Straftat notwendige Mittel beschlagnahmt. "Der Rechtsextremist wurde in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu dreieinhalb Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt", so das Innenministerium. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.
"Diese Verurteilungen zeigen das konsequente Vorgehen der Verfassungsschutz- und Justizbehörden gegen rechtsextremistische Straftäter. Die gute Zusammenarbeit zwischen Innen- und Justizministerium sowie der enge Informationsaustausch haben maßgeblich zum Erfolg beigetragen", sagte Innenminister Gerhard Karner. "Mein Dank gilt den beteiligten Beamtinnen und Beamten beider Ressorts."