Politik
Wurde Strache mit Ibiza-Video erpresst?
Neue Aspekte in der Causa Ibiza-Video: Die Behörden ermitteln nun auch wegen "Staatsfeindlichkeit", Steuerhinterziehung und Suchtgifthandel.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt derzeit in Sachen Ibiza-Video. Soweit, so bekannt. Die Liste Jetzt und NEOS haben über parlamentarische Anfragen nun in Erfahrung gebracht, dass neben den bekannten Vorwürfen (illegale Parteispenden über gemeinnützige Vereine) noch weitere Straftatbestände im Raum stehen.
Es wird in der Causa offenbar auch wegen "Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung" und Steuerhinterziehung und "Überlassung von Kokain an verschiedene Abnehmer" ermittelt. Zudem wird ein Erpressungsversuch gegen den damals schon zurückgetretenen Vizekanzler Heinz-Christian Strache untersucht.
Steuerhinterziehung
In einer Anfragebeantwortung des Justizministeriums an die Liste Jetzt heißt es, dass wegen "Verkürzung der Körperschafts- und Einkommenssteuer für das Jahr 2017 durch Absetzung tatsächlich nicht-absetzbarer Parteispenden" ermittelt wird. Also: Steuerhinterziehung.
Das steht im Zusammenhang mit den vermuteten illegalen Parteispenden über Vereine, ohne sie an den Rechnungshof zu melden. Die Vereine, die die Spenden abgewickelt haben könnten, hätten damit ihre Gemeinnützigkeit missbraucht und wären steuerpflichtig.
Staatsfeindlichkeit
Der Zweck einer staatsfeindlichen Verbindung ist laut Gesetz "auf gesetzwidrige Weise die Unabhängigkeit, die in der Verfassung festgelegte Staatsform oder eine verfassungsmäßige Einrichtung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu erschüttern".
Wie passt das zum Ibiza-Video? "Wenn Strache und Gudenus ausführen, wie sie Gesetze, die ordnungsgemäße Bestellung von Organen oder ordnungsgemäße Ausschreibungen umgehen, ist eindeutig die Unabhängigkeit (der Republik) erschüttert", findet man auch im Büro von Antragssteller Alfred Noll (Jetzt).
Suchtgifthandel
Im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video wird offenbar auch wegen "Überlassung von Kokain an verschiedene Abnehmer" ermittelt. Hier wird von den Behörden ein schwerwiegendes Vergehen geortet, das laut Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen kann.
Gegen wen hier allerdings überhaupt ermittelt wird, ließ Justizminister Clemens Jabloner in seiner Beantwortung offen. Er verwies darauf, dass das offene Verfahren nicht öffentlich sei und er deshalb keine personenbezogenen Daten herausgeben könne.
Erpressungsversuch
Ex-FPÖ-Chef Strache soll am 6. Juni 2019 – fast drei Wochen nach seinem Rücktritt von allen politischen Ämtern – erpresst worden sein. Ein Unbekannter soll behauptet haben, im Besitz des gesamten Videomaterials aus der Finca auf Ibiza zu sein. Er habe Strache gedroht, weitere Passagen daraus zu veröffentlichen, sollte er nicht Geld in nicht weiter definierter Höhe aushändigen.
Die Causa ist selbst für die WKStA die Suche nach einer Nadel im Heuhaufen. In der Anfragebeantwortung werden insgesamt 19 Vorwürfe genannt, die auf einen Anfangsverdacht beziehungsweise auf strafrechtliche Relevanz geprüft wurden, aber noch nicht endgültig erledigt wurden. Die Ermittler müssen zudem von den wenigen öffentlichen Szenen des Ibiza-Videos zehren, da selbst die Staatsanwaltschaft nicht im Besitz des gesamten Videomaterials ist, wie Jabloner bestätigt. (red)