Er sang nicht mit

Hymne verweigert: Keine Staatsbürgerschaft für Ukrainer

Einem Ukrainer wurde die rot-weiß-rote Staatsbürgerschaft aberkannt, weil er sich weigerte, die Bundeshymne mitzusingen.
Niederösterreich Heute
12.12.2024, 10:50

Ein Ukrainer weigerte sich bei der zeremoniellen Verleihung der Staatsbürgerschaft am 15. Oktober 2024 auf der BH Baden, die rot-weiß-rote Bundeshymne zu singen.

Er erklärte bereits im Vorfeld, dass er dazu nicht bereit sei. Mit dem einstimmigen Beschluss der NÖ Landesregierung vom Dienstag wird nun die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft widerrufen.

Mitsingen ist Pflicht

Gemeinsames Singen der Hymne bei der Zeremonie ist nämlich Pflicht. Gemäß § 21 Staatsbürgerschaftsgesetz ist bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft das gemeinsame Absingen der Bundeshymne und das sichtbare Vorhandensein der Fahnen der Republik Österreich und des jeweiligen Bundeslandes erforderlich.

"Es gibt keine Kompromisse"

Die Entscheidung des zuständigen Landesrats Christoph Luisser (FP), die Verleihung zu widerrufen, ist für diesen "selbstverständlich und rechtlich zwingend". "Es gibt keine Kompromisse. Die Staatsbürgerschaft kann am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses vergeben werden. Das ist kein Muss. Wer sich ganz offensichtlich gegen Österreich ausspricht, hat es einfach nicht verstanden" sagt Luisser.

Landesvize Udo Landbauer
FPÖ Niederösterreich

"Lassen und nicht pflanzen"

"Die Staatsbürgerschaft ist kein Geschenkartikel, sondern eine Auszeichnung, die Respekt, Dankbarkeit und Wertschätzung voraussetzt. Wer sich weigert, sich mit Österreich zu identifizieren, zeigt nur, dass er gar nicht gewillt ist, die Grundprinzipien unserer Heimat anzunehmen", kommentiert LH-Stellvertreter Udo Landbauer einen aktuellen Fall in Niederösterreich.

Zum Schluss stellt der Landesvize klar: "Wir lassen uns nicht pflanzen."

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